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MIT GEWINN LEBEN: Neuer Umgang mit Resturlaub

BZ-Redaktion

Von

Sa, 05. Januar 2019

Beruf & Karriere

Durch ein EuGH-Urteil wird Übertragung künftig zur Regel .

Gnann  | Foto: Privat
Gnann Foto: Privat
Nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) verfällt der Urlaub, wenn er nicht bis zum 31. Dezember des Jahres genommen wird, es sei denn, es ...

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