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Sonntag ist Wahltag

Thomas Steiner
  • Sa, 23. September 2017
    Neues für Kinder

Wer wird Abgeordneter im deutschen Bundestag? Alle Erwachsenen dürfen bei der Wahl mitmachen.

Martin Schulz  | Foto: dpa
Martin Schulz Foto: dpa
Morgen werden in ganz Deutschland mehr Leute auf den Straßen unterwegs sein als sonst an einem Sonntag. Denn es ist Wahltag, und alle Erwachsenen dürfen in ein Wahllokal gehen und ihre Stimme abgeben. Und wer wird gewählt? Die Abgeordneten für den Bundestag.

Ungefähr 600 Leute werden im neuen Bundestag sitzen. Sie dürfen dann über neue Gesetze bestimmen. Mit denen wird zum Beispiel geregelt, wie viel Kindergeld Familien jeden Monat bekommen, oder wie viele Jahre die Leute bei uns arbeiten müssen, bevor sie Rente erhalten. Gewählt werden diese 600 Leute für vier Jahre. Solange sind sie Abgeordnete. Danach suchen sie sich entweder eine andere Arbeit als die eines Politikers, oder sie kandidieren bei der nächsten Bundestagswahl wieder.

In ganz Deutschland wollen dieses Mal etwas mehr als 4800 Menschen gerne Abgeordnete werden. Zurzeit hängen an vielen Straßen Wahlplakate, auf denen man die Kandidaten sehen kann, die sich für die 600 Abgeordnetensitze zur Wahl stellen. Da gibt es Kandidaten, die sich in einem Ort zur Wahl stellen – und dann gibt es die ganz bekannten Spitzenkandidaten, die in ganz Deutschland zu sehen sind. Zwei sind dabei, die gerne der neue Bundeskanzler werden wollen: Angela Merkel, die bisher schon zwölf Jahre lang Kanzlerin war, und Martin Schulz. Sie ist von der CDU, und er ist von der SPD.

Es stehen nämlich am Sonntag nicht nur Kandidaten zur Wahl, sondern auch Parteien. In Parteien schließen sich Menschen zusammen, die dasselbe in der Politik als Ziel haben. Zum Beispiel will die CDU vor allem, dass Deutschland eine starke Wirtschaft hat, und die SPD will vor allem, dass Leute, die wenig verdienen, besser bezahlt werden. Vier weitere Parteien werden wohl in den Bundestag kommen: die FDP, die Linke, die Grünen und die AfD.

Insgesamt bewerben sich 42 Parteien bei der Wahl. Damit eine Partei in den Bundestag kommt, muss sie mindestens fünf Prozent der sogenannten Zweitstimmen bekommen. Jede Wählerin und jeder Wähler hat nämlich zwei Stimmen: Mit der einen, der Erststimme, wählt man einen Kandidaten, der sich im Ort bewirbt, mit der Zweitstimme eine Partei. Es ist auch erlaubt, die Erststimme zum Beispiel einem Kandidaten der CDU zu geben und die Zweitstimme der Partei FDP. Deshalb ist etwas kompliziert, auszurechnen, welche Partei nach der Wahl wie viele Abgeordnete im neuen Bundestag bekommt.

Wenn die neugewählten Abgeordne-
ten sich dann zum ersten Mal treffen,
dürfen auch sie wieder wählen: den Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin nämlich.

Ressort: Neues für Kinder

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