Der Schusseligkeit des Angeklagten ist es zu verdanken, dass seine Taten ans Licht kamen und der heute 29-Jährige wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und des Besitzes von Kinderpornos angeklagt wurde.
Vor dem Amtsgericht Titisee-Neustadt wurde der 29-jährige Ersttäter, der ein kleines Mädchen gefilmt hatte, zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten verurteilt. Der Geschädigten muss der aus dem Schwäbischen stammende Mann 1500 Euro als Versuch der "Wiedergutmachung" zahlen, die ...