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07. November 2008

Fokus auf den Einzelfall

Nach ihren neuen Regeln können die Welt-Anti-Doping-Agentur sowie die Nationale Anti-Doping-Agentur flexibler agieren

BONN (. sid). Auf die Sportgerichte schwappt ab 2009 weltweit eine Welle von Indizienprozessen zu. Dies wird die Konsequenz sein aus den Veränderungen im neuen Code der Welt-Anti-Doping-Agentur (Wada) und der Nationalen Anti-Doping-Agentur (Nada). "Die neuen Regeln sind wesentlich gerechter und gehen sehr stark auf Einzelfälle ein. Darum werden wir viel mehr Indizienprozesse haben", sagt Nada-Justiziarin Anja Berninger. Doch klar ist auch: Die ohnehin schon schwer überschaubaren Statuten werden damit immer mehr zu einem Paragrafendickicht.

Die zweijährige Regelsperre für nicht spezifische Substanzen (Anabolika, EPO und einige Stimulanzien) bleibt bestehen, doch Umstände und Hintergründe des Verstoßes wirken sich künftig sehr stark auf das Strafmaß aus. Sie können dazu führen, dass Athleten mit einer Verwarnung davonkommen oder aber vier Jahre Startverbot erhalten.

Allein durch die Kronzeugenregelung, die stärkeres Gewicht erhält, kann eine Zweijahressperre bis auf sechs Monate verkürzt werden. Auch ein Geständnis wirkt sich im Gegensatz zur bisherigen Handhabung strafmildernd aus. Kommen etliche entlastende Indizien zusammen, kann die Sperre laut Anja Berninger durchaus komplett entfallen. Im konträren Fall kann das Startverbot bis auf vier Jahre in die Höhe geschraubt werden, wenn jemand systematisch dopt und auch mit verbotenen Substanzen handelt.

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Die Nada kann künftig über ein so genanntes Verfahrenserzwingungsrecht dann aktiv werden, wenn Verbände trotz offensichtlicher Anzeichen eines Doping-verstoßes innerhalb ihres Bereiches un tätig bleiben. Liegt bei einem neuen Dopingfall zusätzlich der Verdacht einer Straftat vor, kann die Nada laut Anja Berninger künftig Ermittlungen durch Bundeskriminalamt und Staatsanwaltschaft einleiten, bevor der Athlet über den ihm angelasteten Verstoß informiert wird.

Mindestens ein Jahr Sperre wird künftig auch dann fällig, wenn Athleten dreimal binnen 18 Monaten gegen Meldepflichten verstoßen. Dabei ist es egal, ob sie ihre Erreichbarkeit für Dopingtests nicht wie gefordert offen legen, oder ob sie nicht präsent sind, wenn der Kontrolleur zur Stelle ist.

Die Nada hat künftig drei verschiedene Testpools: Im sogenannten RTP sind Athleten, die dem internationalen Testpool der Wada angehören, beziehungsweise A-Kader oder A-Nationalmannschaften von Sportarten der am stärksten von Doping profitierenden Risikogruppe A (Eisschnelllauf, Gewichtheben, Kanu, Leichtathletik, Radsport, Rudern, Schwimmen, Triathlon). Im NTP sind Athleten aus Sportarten der Risikogruppen B und C, die A-Kader oder A-Nationalmannschaft angehören, sowie Athleten des erweiterten Kreises der Mannschaft für Olympische Spiele und Paralympics. Im ATP sind alle übrigen Bundeskaderathleten.

RTP-Athleten müssen künftig vor Beginn eines Quartals jeweils zum 25. des Vormonats Angaben über Aufenthaltsort und Erreichbarkeit machen, die genaue und vollständige Informationen darüber enthalten, wo sie im kommenden Quartal wohnen, trainieren und an Wettkämpfen teilnehmen werden. Sie müssen Änderungen unverzüglich anzeigen und sind verpflichtet, für jeden Tag ein Zeitfenster von 60 Minuten anzugeben, an dem sie sich an einem bestimmten Ort für Dopingkontrollen bereithalten. Kurzfristig müssen sie bei Änderungen alternative Orte nennen.

Autor: sid