Zur Navigation Zum Artikel

Wenn Sie sich diesen Artikel vorlesen lassen wollen benutzen Sie den Accesskey + v, zum beenden können Sie den Accesskey + z benutzen.

13. Dezember 2011

"Es gab keinen Ermessensspielraum"

Der Fußball-Bezirk Offenburg begründet die Entscheidung zum Punktabzug für den SC Kuhbach-Reichenbach.

  1. Jasper Jabang (rechts) und der SC Kuhbach-Reichenbach müssen sich mit dem Abzug von elf Punkten abfinden. Foto:  Peter Aukthun (Archiv)

FUSSBALL (bz). Die erste Mannschaft des SC Kuhbach-Reichenbach, die in der Kreisliga A Süd kickt, bekam elf Punkte abgezogen, weil der Pass eines Spielers nicht den Bestimmungen entsprach. Das hat für Diskussionen gesorgt. In einem Artikel in der BZ hatte der SC-Vorsitzende Sport, Gerd Schüssele, Kritik an den Verantwortlichen im Bezirk Offenburg geübt. In die Debatte meldet sich nun der Bezirk mit einer Erklärung zu Wort, die vom Vorsitzenden Manfred Müller und vom Vorsitzenden des Bezirkssportgerichts, Karsten Rendler, unterschrieben wurde.

"Eine Geldstrafe wegen eines

fehlenden Einsatzrechtes ist in der Satzung überhaupt

nicht vorgesehen."

Dort heißt es: "Der Spieler des SC Kuhbach-Reichenbach spielt schon seit einigen Jahren mit einem Spielerpass, der durch den SC nicht ordnungsgemäß bearbeitet wurde. Konkret wurde in diesem Fall der zwingend anzubringende Vereinsstempel nicht über das Bild unter der Folie angebracht, sondern, auf die bereits überklebte Folie gesetzt. Dieser Vereinsstempel gilt als Sicherungseinrichtung zur Verhinderung von Manipulationen von Spielerpässen. Der vom SC angebrachte Stempel auf der Folie konnte ganz einfach, mit den Fingern, abgewischt werden und war somit gegenstandslos. Die Verfahrensweise zur Bearbeitung der Pässe gilt für alle Vereine gleich und ist ausführlich in der Spielordnung des Südbadischen Fußballverbandes (SBFV) beschrieben und geregelt."

Werbung


Es sei richtig, schreiben Müller und Rendler, dass eine grundsätzliche Spielgenehmigung des Verbandes für den Spieler vorlag, aber es habe auch ein nicht vollständiger Spielerpass mit fehlendem Einsatzrecht vorgelegen. Diesen Umstand habe der betroffene Verein allein zu vertreten.

Sie verweisen auf die Spielordnung, in der es heißt: "…ein Fehlen des Vereinsstempels über dem Lichtbild, sofern der Verein bis unmittelbar nach Spielende unaufgefordert keinen amtlichen Lichtbildausweis vorlegen kann, hat die Folge, dass der Spieler in diesem Spiel nicht einsatzberechtigt ist." Es sei somit eindeutig festgehalten, dass der Verein den Nachweis unaufgefordert zu bringen habe und nicht der Schiedsrichter verpflichtet sei, den Nachweis beim Spieler oder dem Verein zu erfragen.

"Eine Geldstrafe wegen eines fehlenden Einsatzrechtes ist in der Satzung überhaupt nicht vorgesehen. Entweder hat der Spieler Einsatzrecht oder nicht", so die Bezirksvertreter. Den Vereinen sei bekannt, dass in den Fällen eines nicht ordnungsgemäßen Spielerpasses ein Punktabzug erfolgt. Dies werde den Vereinsvertretern bei jeder Versammlung oder Staffeltagungen seit Jahren eindeutig erklärt, mit der Aufforderung die Pässe ihres Vereins in Ordnung zu bringen oder zu halten. Diese Regelung sei rechtmäßig entstanden, um Manipulationen zu erschweren oder gar zu verhindern und gelte schon seit einigen Jahren. "Erfolgt dann wegen fehlender Spielberechtigung wie in diesem Fall ein formaler Einspruch des Bezirksvorsitzenden, so hat das Sportgericht dies mit Punktabzug zu bestrafen", schreiben Müller und Rendler weiter.

"Das Berufungsgericht des SBFV hat das Urteil des

Bezirks Offenburg in

vollem Umfang bestätigt."

"Hier sei auch darauf hingewiesen, dass dem SC Kuhbach-Reichenbach das erforderliche rechtliche Gehör in diesem Verfahren selbstverständlich eingeräumt wurde. Der Verein hat sich zu dem Vorwurf auch schriftlich eingelassen. In diesem Fall, wie auch schon in den Fällen vergangener Jahre, gab es keinen Ermessensspielraum. Auch das Berufungsgericht des SBFV hat das Urteil des Bezirks Offenburg in vollem Umfang bestätigt."

Die Bestimmungen wurden auf dem Verbandstag 2007 in Wehr von den Delegierten der Vereine beschlossen. Die Umsetzung dieser Bestimmungen obliegt den Bezirksfußballausschüssen der Bezirke im SBFV mit deren Sportgerichten. In der Erklärung steht zum Schluss: "Alle Vereine müssen in gleichem Maße darauf vertrauen können, dass diese Bestimmungen durch die Mitarbeiter der Bezirke, nach der Satzung und Ordnung des SBFV, umgesetzt werden. Im Übrigen werden die Mitarbeiter von den Vereinen an den Bezirkstagen gewählt und damit mit dieser Umsetzung und Einhaltung beauftragt. Nichts anderes wurde im vorliegenden Fall getan."

Autor: bz