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Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes

Stadt versus Ultras: Aufenthaltsverbote rechtmäßig, Meldeauflagen nicht

Joachim Röderer
  • Mi, 07. Juni 2017, 13:39 Uhr
    Freiburg

Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat von der Stadt Freiburg gegen SC-Ultras verhängte Aufenthalts- und Betretungsverbote für rechtmäßig erklärt. Für nicht zulässig hielten die Richter die verhängten Meldeauflagen.

Drei SC-Ultras haben gegen Auflagen und Verbote der Stadt Freiburg geklagt.  | Foto: Rita Eggstein
Drei SC-Ultras haben gegen Auflagen und Verbote der Stadt Freiburg geklagt. Foto: Rita Eggstein
Der Verwaltungsgerichtshof hat mit seiner jetzt bekannt gegebenen Entscheidung damit in weiten Teilen die anderslautender Urteile des Verwaltungsgerichtes Freiburg wieder kassiert. Die Richter dort hatten im Streit zwischen der Stadtverwaltung und Fans der Ultraszene in erster Instanz den jeweiligen Klagen von drei Fans in vollem Umfang oder teilweise ...

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