Kein hinreichender Verdacht: So begründet die Staatsanwaltschaft Freiburg die Einstellung des Verfahrens gegen die Ex-Telekom-Mediziner Andreas Schmid und Lothar Heinrich wegen Dopings.
Mehr als fünf Jahre lang hatte die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz ermittelt. Die früheren Sportmediziner der Freiburger ...