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12. Juli 2010 17:53 Uhr

Haustiere im Urlaub

"Wichtig ist die Zeckenprophylaxe"

Der Urlaub ist gebucht, der Koffer bald gepackt: Was Familien beachten müssen, wenn sie ihre Haustiere mit in die Ferien nehmen, erklärt der St. Blasier Tierarzt Diethard Rüger.

  1. Der EU-Heimtierausweis muss mit Foto: Jochen Fillisch

  2. Tierarzt Diethard Rüger Foto: Sandra Lüber



BZ: Herr Rüger, wogegen sollten Haustiere geimpft werden?

Rüger: Es gibt eine Impfkommission, die Empfehlungen ausspricht. Die sogenannten Coreimpfungen sollte jedes Tier haben: Im Moment sind das für den Hund Impfungen gegen Staupe, Hepatitis, Parvovirose, Leptospirose und Tollwut. Eine Katze sollte gegen Katzenschnupfen, -seuche und Tollwut geimpft sein, ein Frettchen gegen Staupe und Tollwut.

BZ: Welche Vorschriften gelten im Ausland?

Rüger: Im Sommer 2004 hat die EU beschlossen, in allen Mitgliedsstaaten den EU-Heimtierausweis einzuführen. Seit Juli 2009 ist er Pflicht. Er gilt für Hunde, Katzen und Frettchen. Bei einer Einreise nach Großbritannien, Irland, Schweden und Malta gelten allerdings besondere Vorschriften. Im Allgemeinen sollten sich Reisende über die Vorschriften im Urlaubsland informieren. Beispielsweise gibt es Länder, in denen Pitbullterrier oder Tosas nicht einreisen dürfen. Manchmal sind Hunde nur mit Leine und Maulkorb erlaubt.

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BZ: Wie funktioniert der EU-Heimtierausweis?

Rüger: Der Hund, die Katze oder das Frettchen müssen gechipt werden. Auf dem Chip, der im Hals unter der Haut eingesetzt wird, ist eine Nummer gespeichert, die im Ausweis des Tieres vermerkt ist. Zollmitarbeiter können das Tier bei der Einreise scannen, die Nummern vergleichen und so kontrollieren, ob der Ausweis wirklich zum Tier gehört. Dort stehen die gemachten Impfungen. In der EU muss ein Haustier bei Auslandsreisen nachweislich gegen Tollwut geimpft sein. Die Impfung muss mindestens 21 Tage und darf maximal ein Jahr alt sein.

BZ: Ist Tollwut noch eine Gefahr?

Rüger: Deutschland gilt als tollwutfrei. Trotzdem ist eine Impfung empfehlenswert: Zum einen natürlich für Reisen mit dem Tier ins Ausland. Zum anderen könnte der unwahrscheinliche Fall eintreten, dass sich ein Tier doch infiziert oder auch nur der Verdacht dazu besteht. In dieser Situation kann ein sofortiges Einschläfern behördlich angeordnet werden. In Indien und Ost-, beziehungsweise Südosteuropa kommt Tollwut noch vor.

BZ: Gibt es noch andere Krankheiten, gegen die man vorbeugen kann?

Rüger: Schlimme Krankheitsüberträger sind Zecken, aber auch Stech- und Sandmücken können gefährlich werden. Bei Reisen in südliche Gebiete wie den Mittelmeerraum, Afrika oder Südostasien ist eine Impfung gegen Borelliose, eine Krankheit, die die Zecke überträgt, gut. Gegen Borelliose gibt es einen Impfstoff, der allerdings umstritten ist, da er gegen Stämme schützt, die in den USA, nicht aber bei uns in Europa vorkommen. Umso wichtiger ist die Zeckenprophylaxe: Man sollte sein Tier täglich nach Zecken absuchen und sie sofort entfernen, falls man welche findet. Auch gibt es Zeckenmittel, die vorhandene Zecken kurz nach dem Biss abtöten oder sogar das Beißen verhindern. Diese Mittel gibt es als Halsband oder als Flüssigkeit, die in den Nacken des Haustieres getropft wird. Besonders wenn Kinder oft in der Nähe eines Hundes sind, sollte man Tropfen verwenden, damit sie beim Streicheln nicht mit den Antiparasitika in Kontakt kommen.

Auch gegen Stechmücken, die die Herzwurmkrankheit übertragen, gibt es Mittel beim Tierarzt. Sicherer und empfehlenswerter sind aber solche, die direkt vor den Parasiten der Herzwrumkrankheit für 30 Tage sicher schützen. Neben Mitteln gegen Sandmücken, die die Leishmaniose übertragen, sind vor allem Verhaltensregeln zu beachten, wie nicht morgens und abends in der Hauptflugzeit der Insekten spazieren zu gehen oder offene Müllablageplätze zu meiden.

BZ: Was passiert, wenn das Haustier bei der Einreise ins Ausland nicht geimpft ist? Wird überhaupt kontrolliert?

Rüger: Also wenn ich mit meinem Hund von Waldshut rüber in die Schweiz fahre, werde ich nie kontrolliert. Jedoch sollte man sich nicht darauf verlassen, dass man so über die Grenze kommt. In den Ländern mit strengeren Auflagen, also Großbritannien, Irland, Schweden und Malta, wird immer kontrolliert. Die Konsequenz einer nicht vorhandenen oder ungültigen Tollwutimpfung kann sein, dass das Tier nicht einreisen darf. Eine andere Möglichkeit ist, dass das Tier in Quarantäne muss. Zum Beispiel in den USA kann das Tier noch geimpft werden, muss dann aber 30 Tage in Quarantäne bleiben.

BZ: Ist das bei Ihren Patienten schon mal vorgekommen?

Rüger: Nein, die meisten Leute kommen oder rufen an, um sich über Krankheiten und Vorschriften zu informieren. Das empfehle ich auch allen Urlaubern mit Tier: Einfach den Haustierarzt ansprechen, um ein kurzfristiges Ende der Reise zu verhindern.

Autor: vahw