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21. Januar 2012

Windkraft in St. Peter schon lange ein Thema

Stellungnahme zur Änderung des Landesplanungsgesetzes / Die Änderung der Flächennutzungspläne erfordert mehr Zeit.

ST. PETER (wg). Zur Änderung des Landesplanungsgesetzes mit Aufhebung der Festlegungen für Standorte regional bedeutsamer Windkraftanlagen in den Regionalplänen hat das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg ein Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange eingeleitet. Auch die Gemeinde St. Peter nutzt die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben.

Die Gemeinde St. Peter als Bioenergiedorf und derzeitige Standortgemeinde von vier Windkraftanlagen ist seit Jahren positiv mit der Windkraft und sonstigen regenerativen Energien verbunden. Der Gemeinderat von St. Peter begrüßt die stärkere Ausrichtung auf regenerative Energien nach dem vom Gemeinderat schon länger geforderten Atomausstieg und mit der damit verbundenen Schließung benachbarter Atomkraftwerke in Frankreich und in der Schweiz.

Zum Änderungsgesetz werden folgende Anregungen vorgetragen: Eine Aufhebung der Regionalpläne zum 1. September 2012 ist weder sinnvoll noch praktikabel. Wie in der Begründung vom Ministerium ausgeführt, benötigen die Kommunen Zeit für Planungen einschließlich Bürgerbeteiligungen. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes erfordert mindestens ein Jahr Zeit nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes. Die Aufhebung sollte deshalb auf 1. September 2013 verschoben werden. Ansonsten würden – wie vom Ministerium befürchtet – Fakten geschaffen, die einer beabsichtigten Planung entgegenstehen.

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Im Änderungsgesetz sollte der Passus aufgenommen werden, dass mit der Aufhebung der Vorrangflächen Windkraft in den Regionalplänen automatisch wieder alle Vorrangflächen der Kommunen, soweit sie in genehmigten Flächennutzungsplänen enthalten waren, wieder ihre Gültigkeit erlangen. Die Gemeinde St. Peter stimmt der Landesregierung zu, dass der Ausbau der regenerativen Energien – gerade auch im Hinblick des erwünschten Ausstiegs aus der Atomenergie – forciert werden muss. Einig ist man sich über die kommunalen Grenzen hinweg, dass Natur- und Artenschutz weiterhin eine Rolle spielen soll, so dass Windkraftanlagen an bestimmten Standorten gebündelt werden, um eine "Verspargelung" der Landschaft – auch im Hinblick auf den Tourismus – zu vermeiden.

Wird die Aufgabe den Kommunen übertragen, entstehen für diese erhebliche Kosten, da entsprechend der Begründung zum Gesetz diese Erhebungen und Gutachten einholen müssen, um ein gesamträumliches Planungskonzept zu erstellen, das der Windkraft in ihrem Gebiet substanziell Raum schafft. Bei den Kosten wird im Anhörungsentwurf vermerkt, dass diese einzelfallabhängig sein würden und nur "gegebenenfalls" im Rahmen der Planungshoheit anfallen.

Aus den Erfahrungen früherer Jahre schätzt die Gemeinde St. Peter den Kostenaufwand der Erhebungen und Gutachten für ein Vorranggebiet auf mindestens 20 bis 30 000 Euro. Aufgrund einer Kostenfolgeabschätzung stelle sich deshalb die Frage nach einem entsprechenden finanziellen Ausgleich für die entstehenden Aufwendungen nach dem Konnexitätsprinzip.

Autor: wg