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21. Juli 2010 16:11 Uhr

Konstanz

Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen Zollitsch ein

Die Staatsanwaltschaft Konstanz hat das Ermittlungsverfahren gegen den Freiburger Erzbischof Robert Zollitsch eingestellt. Es fehle jegliche Grundlage für eine strafrechtliche Verfolgung, teilte die Behörde mit.

  1. Erzbischof Robert Zollitsch Foto: ddp

Zollitsch war von einer Privatperson vorgeworfen worden, sich in strafrechtlich relevanter Weise an sexuellen Missbräuchen von Kindern durch einen Pater des Klosters Birnau mitschuldig gemacht zu haben. Die Patres versehen seit 1946 Dienste in der umliegenden Seelsorgeeinheit der Diözese.

Der Anzeigeerstatter selbst war in den 60er Jahren dort vom Beschuldigten missbraucht worden. Er zeigte den Fall 2006 beim Ordinariat Freiburg an und fand später heraus, dass der betreffende Pater von 1987 bis 1992 erneut in Birnau war. Der heutige Erzbischof war damals Personalreferent der Diözese. Fälle, die noch nicht verjährt sind, könnte es nur aus dieser Zeit geben.

"Während des zweiten Aufenthaltes in Birnau von 1987 bis 1992 sind keine konkreten Missbrauchstaten oder Namen von Geschädigten bekannt geworden, weshalb auch jegliche Grundlage für eine strafrechtliche Verantwortung von Dr. Zollitsch fehlt", teilte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit. "Aus diesem Grunde ist es der Staatsanwaltschaft verwehrt, weitergehende Ermittlungen durchzuführen zu der Frage, wer die Personalverantwortung für den Pater trug, und ob bzw. wann Dr. Zollitsch Kenntnis von einem erneuten Tätigwerden des Paters erlangte."

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Auf Nachfrage der Badischen Zeitung erklärte Oberstaatsanwaltschaft Christoph Hettenbach, man habe nach Bekanntwerden der Anzeige in der Presse bewusst zugewartet, damit eventuelle Opfer sich melden konnten. Einen öffentlichen Aufruf habe man nicht veranlasst, und natürlich könne man auch in den betroffenen Gemeinden nicht von Haus zu Haus gehen. Den Täter habe man nicht vernehmen können, seine Anschrift sei nicht bekannt und die einzigen nachweisbaren Fälle alle verjährt. Der Anzeigeerstatter sei aber vernommen worden.

Die Pressemitteilung betont zudem, dass selbst bei einem noch nicht verjährten Fall zwei weitere Punkte zu prüfen wären: die komplizierte Frage, wer die Personalverantwortung trug. Und der Nachweis, dass Zollitsch vorsätzlich handelte. Dazu müsste der damalige Personalreferent billigend in Kauf genommen haben, dass der Pater weitere Missbrauchsfälle begeht, und er durch Förderung dieser Taten zum Missbrauch beitragen wollte. "Für eine derartige Annahme liegen keinerlei Hinweise vor."

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Autor: Jens Schmitz