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22. Juli 2010

Strafverfahren gegen Zollitsch eingestellt

Weiter Fragen zu Fall Birnau.

FREIBURG (jsz). Die Staatsanwaltschaft Konstanz hat das Ermittlungsverfahren gegen den Freiburger Erzbischof Robert Zollitsch eingestellt: Es fehle die Grundlage für eine strafrechtliche Verfolgung.

Zollitsch war von einer Privatperson vorgeworfen worden, sich in strafrechtlich relevanter Weise an sexuellen Kindesmissbräuchen durch einen Pater des Klosters Birnau mitschuldig gemacht zu haben. Der Anzeigeerstatter selbst war in den 60er Jahren dort von dem Geistlichen missbraucht worden, von 1987 bis 1992 hielt sich der Pater erneut in Birnau auf. Der heutige Erzbischof war damals Personalreferent der Diözese; das Bistum bestreitet, zu jener Zeit Kenntnis von Neigung und Aufenthalt des Paters gehabt zu haben: Zuständig sei sein Orden gewesen. Theoretisch könnte es aus der Zeit Fälle geben, die nicht verjährt sind.

"Während des zweiten Aufenthaltes in Birnau von 1987 bis 1992 sind keine konkreten Missbrauchstaten oder Namen von Geschädigten bekannt geworden", teilte die Behörde nun mit. Deshalb fehle auch jegliche Grundlage für eine strafrechtliche Verantwortung von Zollitsch. Weiter heißt es: " Aus diesem Grunde ist es der Staatsanwaltschaft verwehrt, weitergehende Ermittlungen durchzuführen zu der Frage, wer die Personalverantwortung für den Pater trug, und ob, bzw. wann Dr. Zollitsch Kenntnis von einem erneuten Tätigwerden des Paters erlangte."

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Auf Nachfrage der BZ sagte Oberstaatsanwaltschaft Christoph Hettenbach, man habe nach Bekanntwerden der Anzeige in der Presse bewusst zugewartet, damit eventuelle Opfer sich melden könnten. Einen öffentlichen Aufruf habe man nicht veranlasst. Der Täter aus den 60ern sei nicht erreichbar gewesen. Die Mitteilung betont, dass selbst bei nicht verjährten Fällen noch zu prüfen wäre, wer die Personalverantwortung trug. Und gegebenenfalls sei nachzuweisen, dass Zollitsch vorsätzlich handelte. "Für eine derartige Annahme liegen keinerlei Hinweise vor."

Über Hintergründe des Birnauer Falles hatte die BZ am Mittwoch berichtet. Die Auseinandersetzung um die kirchenrechtlichen und moralischen Fragen des Falls gehen weiter. Unter anderem widerspricht das damalige Opfer Teilen der Darstellung der Diözese.

Autor: jsz