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12. August 2011 20:11 Uhr
Turbulenzen am Finanzmarkt
Starker Franke: Schweizer Betrieb will Grenzgänger anders bezahlen
Grenzgänger als Opfer der Börse: Ein Betrieb in Aesch will diese wegen des starken Franken anders bezahlen als Schweizer. Ihr Lohn soll an den Eurokurs gekoppelt sein. Die Gewerkschaft spricht von Diskriminierung.
Wegen der Turbulenzen am Finanzmarkt kaufen Anleger vermehrt Schweizer Franken. Er gilt als sicherer Hafen. Das treibt den Kurs – mit fatalen Folgen für die Schweizer Exportwirtschaft. Sie bekommt weniger Geld für ihre Waren, die sie in der Eurozone verkauft. Viele Betriebe sparen, auch auf Kosten der Arbeitnehmer. Mancherorts wird das Wechselkursrisiko auf die Grenzgänger abgewälzt.
Für Karl Müller ( Name von der Redaktion geändert) ist das Maß voll. Müller, der aus Furcht vor einer möglichen Kündigung anonym bleiben will, lebt mit seiner Familie in einer südbadischen Grenzstadt. Er pendelt täglich in die Schweiz, nach Aesch, wo er bei der Angenstein AG arbeitet – als einer von 70 Grenzgängern aus Frankreich und Deutschland. Das ist die Hälfte der Belegschaft; der metall- und kunststoffverarbeitende Maschinenbauzulieferer beschäftigt an seinen Schweizer Standorten 140 Menschen.
Der Montag vor zwei Wochen brachte für die Beschäftigten eine unerfreuliche Überraschung. Die Geschäftsführung habe in einer Betriebsversammlung mitgeteilt, dass alle Beschäftigten zwei Stunden pro Woche mehr arbeiten müssten – ohne Lohnausgleich, sagt Müller. Dann sei den Grenzgängern ein Zusatz zum Arbeitsvertrag ausgehändigt worden, den sie binnen fünf Tagen hätten unterschreiben sollen. Eine sogenannte Währungsklausel sollte am 1. August in Kraft treten. Sie besagt, dass der Lohn der Grenzgänger an den Eurokurs gekoppelt wird.
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Steht der Euro unter 1,25 Franken, wird der Lohn einschließlich Zulagen und Prämien um den Monatsmittelkurs gekürzt. Der Mittelkurs errechnet sich anhand des Wechselkurses an den ersten 20 Tagen eines Monats. Im Juli waren es 1,19 Franken. Karl Müller hätte von seinen 5100 Franken (4645 Euro) Lohn nur noch 95,2 Prozent bekommen, also etwa 4855 Franken (4422 Euro).
Gekürzt wird um höchstens zehn Prozent, befristet auf ein Jahr. "Im Juni/Juli 2012 wird anhand der wirtschaftlichen Situation und der weiteren Entwicklung der Wechselkurse über die Kursgrenzen und die Weiterführung entschieden", heißt es in der Währungsklausel, die der Badischen Zeitung vorliegt. Darin steht auch, dass der Grenzgänger seinen Lohn aufgestockt bekommt, sobald der Euro über 1,55 Franken steigt. "Aber soweit kommt es ja eh’ nicht", meint Müller.
Angenstein-Geschäftsführer Martin Helfenstein sieht das anders. Die neue Klausel sorge dafür, dass das Währungsrisiko sowohl für das Unternehmen als auch für die Grenzgänger abgemildert werde. Sollte der Franken wieder an Wert verlieren, zahle die Firma den Grenzgängern einen Zuschlag. Die Klausel bringe den Grenzgängern also auch Vorteile, so Helfenstein. Anders ausgedrückt: Der Wert ihres Arbeitslohns kann nicht ins Bodenlose fallen. Laut Helfenstein hat die Arbeitnehmervertretung, der zwei Grenzgänger angehören, der Klausel zugestimmt.
Hintergrund für ihre Einführung sei die schwierige wirtschaftliche Lage des Unternehmens. Angenstein macht nach eigenen Angaben die Hälfte seines Umsatzes, der im vergangenen Jahr bei 35 Millionen Franken lag, in Euro. Entsprechend groß seien die Verluste durch das starke Wechselkursgefälle. "Wir haben zwischen eineinhalb und zwei Millionen Schweizer Franken weniger Deckungsbeiträge als vor zwei Jahren", so Helfenstein. Deckungsbeiträge sind die Erlöse, mit denen die Firma ihre Kosten deckt – oder eben nicht. Zur Zeit erzielt sie trotz guter Auslastung keine Gewinne. Dabei kann Angenstein in der Eurozone jetzt günstiger einkaufen. Das gleicht die Verluste dem Firmenchef zufolge aber nicht aus, da der Materialeinkauf nur 20 bis 25 Prozent des Geschäfts ausmache.
Laut Helfenstein ist die Währungsklausel Teil eines Sparpakets, in dessen Rahmen unter anderem die Geschäftsführung von vier auf drei Mitglieder verkleinert worden sei. Helfenstein geht davon aus, dass alle Grenzgänger die Klausel unterschreiben werden. Mit den anderen werde man "das individuelle Gespräch suchen".
Karl Müller hat noch nicht unterschrieben. Nach Einschätzung von Professor Manfred Löwisch muss er das auch nicht. Der Leiter des Instituts für Arbeitsrecht an der Universität Freiburg rechnet Angestellten, die gegen die Klausel klagen wollen, gute Chancen aus. Sie könnten sich auf die Gleichbehandlungsvorschriften in Artikel 9 des ersten Anhangs zum Freizügigkeitsabkommen zwischen der EU und der Schweiz berufen. Diese Regel besagt, dass Arbeitnehmer nicht aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit anders behandelt werden dürfen als inländische. Eine Kündigung wegen der fehlenden Unterschrift wäre nichtig, meint Löwisch.
Die Schweizer Gewerkschaft Unia hat den Arbeitgeberverband Swissmem aufgefordert, bei der Firma Angenstein zu intervenieren. Die Koppelung des Grenzgängerlohns an den Eurokurs diskriminiere die ausländischen Arbeitnehmer. "Das widerspricht dem geltenden Gesamtarbeitsvertrag, den bilateralen Verträgen der Schweiz mit der EU sowie den durch die Schweiz beschlossenen flankierenden Maßnahmen zur Personenfreizügigkeit", sagt Beda Moor, der Unia-Verantwortliche für die Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie.
Swissmem verweist auf die schwierige Wirtschaftslage der Branche, die 80 Prozent ihrer Erzeugnisse exportiere, davon zwei Drittel in den Euroraum. Ein Drittel der Firmen macht demnach im laufenden Geschäft Verlust. Unter diesen Vorzeichen sei jede Maßnahme positiv, die dazu beitrage, dass der Betrieb überlebe und Arbeitsplätze erhalten blieben, sagt Swissmem-Sprecher Ivo Zimmermann. Zudem habe die Mitarbeitervertretung der neuen Klausel zugestimmt.
Darauf verweist auch der Firmenchef. Helfenstein weist den Diskriminierungsvorwurf im Gespräch mit der Badischen Zeitung zurück. Die Klausel sei nicht abhängig von der Nationalität, sondern gelte für jene, die von der Aufwertung des Franken profitieren – im Unterschied zu ihren Schweizer Kollegen. Und was war in Zeiten, als der Franken schwächelte? Damals hätten sie den Grenzgängern keinen Ausgleich gezahlt, räumt er ein. Die vergangenen Kursschwankungen seien aber weniger stark gewesen als die jetzigen.
Karl Müller fühlt sich auch ohne Währungsklausel benachteiligt, weil Schweizer Angestellte bei Angenstein besser bezahlt würden als Grenzgänger: "Die bekommen einen Tausender mehr." Helfenstein widerspricht: "Es gibt definitiv keine Lohnunterschiede." Angestellte mit gleicher Qualifikation bekämen den gleichen Lohn.
Angenstein ist kein Einzelfall. Vor einem Jahr kürzte die Logistikfirma Stöcklin in Aesch ihren Grenzgängern den Lohn um sechs Prozent. Der Schweizer Bundesrat sah darin damals einen Einzelfall. Die gängige Praxis, die Löhne der Grenzgänger grundsätzlich und unabhängig von der Wechselkursentwicklung in Franken auszuzahlen, werde dadurch nicht infrage gestellt, heißt es in der Antwort auf die Anfrage eines Nationalrats.
Im Juni dieses Jahres beantragten zwei andere Nationalräte, die Gehaltszahlung in Euro grundsätzlich zu verbieten. Denn je höher der Frankenkurs gestiegen ist, desto mehr Firmen haben die Löhne aller Angestellten, ob Grenzgänger oder Schweizer, auf Euro umgestellt. Ein Beispiel ist die Verpackungsfirma Mopac im Emmental. Eine Entscheidung des Parlaments steht noch aus.
Der Arbeitgeberverband Swissmem bekommt in jüngster Zeit vermehrt Anfragen von Unternehmen, die ihre Löhne in Euro zahlen wollen. Die am häufigsten gewählte Methode, Kosten zu senken, ist nach Verbandsangaben jedoch das sogenannte natural hedging. Dabei kauft ein Unternehmen die Vorprodukte, die es für seine Produktion braucht, vermehrt im Euroraum. Es verlagert seine Kosten also dorthin, wo es seine Umsätze macht, um das Kaufkraftgefälle zu umgehen. Eine Verlagerung der Produktionsstätten in den Euroraum hat den gleichen Effekt.
Die Zahl der erwerbstätigen Grenzgänger in der Schweiz steigt. Ende vergangenen Jahres waren es nach Angaben des Statistikbundesamts 231 836. Davon waren gut ein Fünftel Deutsche. Für dieses Jahr gibt es bisher nur vorläufige Zahlen. Im ersten Vierteljahr zog es demnach 243 025 Grenzgänger zu den Eidgenossen. Gut die Hälfte davon (127 918) waren Franzosen. 55 561 waren Italiener, 51 492 Deutsche und 7748 Österreicher. 305 kamen aus anderen Ländern. Von den deutschen Grenzgängern wohnen mehr als zwei Drittel in den Landkreisen Lörrach und Waldshut. Allein in der Stadt Lörrach wurden vergangenes Jahr 5402 Grenzgängerbewilligungen registriert, gefolgt von Rheinfelden und Weil am Rhein. Lörracher arbeiten bevorzugt im Raum Basel, Waldshuter im Aargau oder in Zürich.
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Autor: Barbara Schmidt
