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02. Februar 2012
STICHWORT
Mit dem Begriff Obdachlosigkeit wird ein Phänomen beschrieben, das ganz unterschiedliche Ausprägungen und Hintergründe haben kann. Oft wird zwischen gewollter und ungewollter Wohnungslosigkeit unterschieden, was aber auch problematisch ist. Bei Menschen, die bereits über längere Zeit ohne festen Wohnsitz sind, stellt sich die Frage, ob hinter der Obdachlosigkeit wirklich ein klarer Wille (zum Beispiel nach einer bestimmten Lebensform) steht oder ob persönliche und soziale Probleme das Leben an einem festen Wohnsitz erschweren oder gar unmöglich machen. So gut wie immer ist Obdachlosigkeit mit materiellen Problemen verbunden, hinzu können aber auch andere Schwierigkeiten kommen: psychische Störungen, Sucht, gravierende Probleme oder gar Gewalt in der Familie, missglückte Resozialisierung nach einer Haftstrafe. Der materielle Aspekt im Kampf gegen die Obdachlosigkeit ist deshalb oft nur einer unter vielen. Die Sozialgesetzgebung regelt, dass bei nicht ausreichenden eigenen Mitteln die öffentliche Hand für die Wohnungskosten aufkommt – etwa über das Arbeitslosengeld 2 oder die Grundsicherung. In der Praxis besteht allerdings oft die Schwierigkeit, dass die Obergrenze, bis zu der die Behörden Wohnungskosten übernehmen, unter dem allgemeinen Mietkosten-Niveau in einer bestimmten Region liegt.
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Trotz aller Probleme gehen Experten davon aus, dass die Zahl der Obdach- und Wohnsitzlosen in Deutschland in den vergangenen Jahren zurückgegangen ist – auch dank einer deutlich stärker auf Prävention ausgerichteten Hilfe der Kommunen. Verlässliche Zahlen zum Phänomen Obdachlosigkeit gibt es indes keine. Die Bundesregierung schätzt in ihrem Armutsbericht die Zahl der Wohnungslosen auf 330 000 – ganz ohne Dach über dem Kopf lebt aber nur ein Bruchteil davon. Für die kommenden Jahre aber warnt die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe wieder vor steigenden Zahlen.
Wer im Zusammenhang mit Obdachlosigkeit oder einem drohenden Verlust der Wohnung Hilfe braucht, kann sich an die Haupt- und Ordnungsämter der Gemeinden oder an die Fachgruppe Sozialhilfe beim Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald wenden. Beratung bieten auch die Institutionen der freien Wohlfahrtspflege.
Autor: (hub)
