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24. September 2010
"Streit unbürokratisch beilegen"
Ein ehrgeiziger, aber schwieriger Weg: Mit der Einrichtung einer Schlichtungsstelle betritt die Stadt Staufen juristisches Neuland.
STAUFEN (hub). Mit der am Mittwoch unterzeichneten Schlichtungsordnung zur Regulierung von Sofortmaßnahmen im Zuge der Risse-Krise begibt sich die Stadt Staufen auf eine ehrgeizigen, aber auch schwierigen Weg: Möglichst einvernehmlich, ohne langwierige Gerichtsverfahren, sollen Schäden abgewickelt werden. Die wichtigsten Fragen zur Schlichtungsordnung, mit der zum Teil auch juristisches Neuland betreten wird, im Überblick.
Was möchte man mit der Einrichtung einer Schlichtungsstelle erreichen?Ob überhaupt und wenn ja wer für die Risse-Katastrophe in Staufen verantwortlich zu machen ist – und ob sich mit der Klärung dieser Frage auch die Finanzierung der Schadensregulierung klären lässt, ist zum jetzigen Zeitpunkt völlig offen. Die Stadt Staufen versucht über die Einrichtung einer Schlichtungsstelle einen Weg außerhalb langwieriger juristischer Auseinandersetzungen zu finden. Sie "bietet den Geschädigten die Möglichkeit zur Durchführung von Schlichtungsverfahren an … , um diesen ein gegenüber einem ordentlichen Gerichtsverfahren schnelleres und vergleichsweise unbürokratisches Streitbeilegungsverfahren zur Verfügung zu stellen", heißt es in der Präambel zur Schlichtungsordnung.
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Sollen über diese Schlichtungsordnung alle Schäden reguliert werden?
Nein. Zunächst geht es nur um Sofortmaßnahmen. Sollten allerdings die Geländeveränderungen in Staufen aufhören – wann immer das sein wird – so könnte auch die endgültige Regulierung der Schäden im Zuge eines Schlichtungsverfahrens abgewickelt werden.
Welche Schäden genau sollen im aktuellen Schlichtungsverfahren behandelt werden?
Die Schlichtung behandelt nur den Ersatz von Baumaßnahmen zur Beseitigung von Schäden, die sich in der Zone befinden, wo Messungen eine Geländeveränderung festgestellt haben, heißt es sinngemäß in der Schlichtungsordnung. Wichtig: "Zudem werden nur solche Schäden ersetzt, deren Beseitigung zur Sicher- oder Wiederherstellung der Bewohnbarkeit … oder der Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes notwendig ist."
Wer kann sich an die Schlichtungsstelle wenden?
Die Schlichtungsordnung wurde vereinbart zwischen der Stadt Staufen und der Interessengemeinschaft der Risse-Geschädigten (IGR). In der Schlichtungsordnung wird aber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass "sich jeder Geschädigte an dem Schlichtungsverfahren beteiligen kann" – also nicht nur Mitglieder der IGR.
Wie ist die Schlichtungsstelle personell ausgestattet?
Vorsitzender der Schlichtungsstelle ist der ehemalige Präsident des Freiburger Landgerichts Jochen Teigeler, sein Stellvertreter der Bauingenieur Hans-Eckart Zipfel aus Bad Krozingen, der bereits mehrfach als Sachverständiger für Gerichte tätig war. Neben den beiden Schlichtern ist noch ein Mitarbeiter für die Geschäftsstelle vorgesehen, der die administrativen Arbeiten erledigen soll. Für diese Stelle wurde bislang noch niemand gefunden, vorläufig übernimmt das städtische Bauamt diese Aufgaben.
Welche Rolle spielt das Land Baden-Württemberg in dem Schlichtungsverfahren?
Das Land hat bislang eine Million Euro für die Einrichtung der Schlichtungsstelle zur Verfügung gestellt, betont aber, dass damit keine Anerkennung einer Rechtsverpflichtung erfolgt. Das Land ist auch nicht Vertragspartner der Schlichtungsordnung, was etliche Betroffene in Staufen kritisieren. Ihre Argumentation: Die Bohrungen für die Erdwärmeheizung, die die Geländehebungen ausgelöst haben, seien vom Landesamt für Geologie abgesegnet worden, damit sei das Land mit in der Verantwortung. Staatsminister Helmut Rau, der am Mittwoch bei der Unterzeichnung der Schlichtungsordnung anwesend war, wies eine Rechtsverpflichtung des Landes erneut zurück, versprach aber eine weitergehende Unterstützung, auch bei der abschließenden Regulierung der Schäden. Bislang hat das Land rund sechs Millionen Euro zur Bewältigung der Risse-Krise vorgesehen beziehungsweise schon ausgegeben.
Autor: hub


