Vor der Schwurgerichtskammer des Freiburger Landgerichts muss sich ein 43-Jähriger verantworten, der am 11. September vergangenen Jahres in einem Laden am Rande der Freiburger Innenstadt seine Stieftochter erschossen hat. Der Angeklagte erinnert sich nicht.
"Es muss so sein, dass ich sie erschossen habe." So lautet die Antwort des 43-jährigen Angeklagten auf die Frage der Vorsitzenden Richterin der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Freiburg, Eva Kleine-Cosack, ob er am 11. September 2015 in einem Geschäft in der Freiburger Innenstadt seine 21-jährige Stieftochter erschossen habe. Eine eigene Erinnerung an die ...