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10. Februar 2012
Haushaltsplan vom Kommunalamt genehmigt
Neuverschuldung und Rücklagenentnahme sind gerechtfertigt.
STÜHLINGEN. Die Investitionen der Stadt Stühlingen können wie geplant realisiert werden. In einem Schreiben vom 17. Januar 2012 hat das Kommunal- und Rechnungsprüfungsamt am Landratsamt Waldshut die Gesetzmäßigkeit des Haushaltsplanes für das Jahr 2012 wie auch des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebs Wasserversorgung festgestellt.
Gleichzeitig erteilte die Behörde auch die erforderlichen Genehmigungen. Für den kommunalen Haushalt bedeutet dies, dass Kreditaufnahmen bis zu 900 000 Euro und Verpflichtungsermächtigungen bis zu 101 105 Euro eingegangen werden dürfen. In der Wasserversorgung dürfen insgesamt bis zu 444 960 Euro fremdfinanziert werden.
In ergänzenden Bemerkungen weist das Amt ausdrücklich darauf hin, dass das Jahr 2012 wohl zu Recht als "Jahr der Investitionen" bezeichnet werden kann. Schließlich liege das Gesamtvolumen des Haushalts bei über 17 Millionen Euro, wobei rund 25 Prozent davon im Vermögenshaushalt investiert werden. Die Finanzierung der geplanten Maßnahmen könne nur mit der genannten Kreditaufnahme sowie einer Rücklagenentnahme in Höhe von 1,68 Millionen Euro realisiert werden.
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Die Negativzuführung zum Verwaltungshaushalt in Höhe von 351 759 Euro resultiere aus der Systematik des Finanzausgleichs, der 2012 die guten Zahlen des Jahres 2010 als Bezugsgröße nehme.
Als "erfreulich" sieht das Kommunalamt es an, dass in den Jahren 2013 bis 2015 "keine weiteren Negativzuführungen und keine weiteren Kreditaufnahmen" geplant sind. In den kommenden Jahren werde sich, nach Realisierung der "wegweisenden Investitionen", wie Neubau der Kindertagesstätte in Stühlingen sowie den Kanalbauten in den Ortsteilen, der "Umfang der Vermögenshaushalte erheblich reduzieren".
Autor: Dietmar Noeske
