Warnschuss-Arrest
Baden-Württemberg will Jugendstrafrecht reformieren
Das Land will das Jugendstrafrecht reformieren.
STUTTGART. Wenn Jugendliche eine Straftat begangen haben, kann anstelle einer langen Jugendstrafe auch ein kurzer Arrest verhängt werden. Die Bestimmungen für diesen "Warnschuss" regelt das Land nun neu – und zwar eigenständig. Der Jugendarrest soll nach dem Willen von Grün-Rot schrittweise zu "Einrichtungen für soziales Training" umgewandelt werden.
Im Zentrum des sogenannten Warnschuss-Arrests soll künftig die pädagogische Förderung anhand individueller Pläne stehen. Auf repressiv wirkende Maßnahmen soll dagegen "weitgehend" verzichtet werden. Das ...