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15. Juli 2011
Neckargemünd
Die Kostenexplosion im Tunnel
Statt 20 Millionen Euro kostet die Ortsumgehung von Neckargemünd 54 / Hat die Straßenbauverwaltung schlampig gearbeitet?.
NECKARGEMÜND. Nach zwölfjähriger Bauzeit wird Ende nächster Woche die neue Umgehungsstraße samt Tunnel am Rand der Altstadt von Neckargemünd (Rhein-Neckar-Kreis) für den Verkehr freigegeben werden. Pünktlich zum Eröffnungstermin hat der Landesrechnungshof massive Kritik an der Vergabe der Landeszuschüsse für dieses Projekt geübt.
19,8 Millionen Euro sollte die Umgehungsstraße ursprünglich kosten. Inzwischen ist man bei 53,7 Millionen Euro angelangt. Die Zuschüsse des Landes, das frühzeitig eine 80-prozentige Förderung des Bauvorhabens zusagte, haben sich im Lauf der Jahre von 15,2 auf 37,2 Millionen Euro erhöht. Dabei ist die ganze Umgehungsstraße nur 600 Meter lang und "verkehrlich wenig bedeutsam", monieren die Rechnungsprüfer. Insgesamt sei das Vorhaben "nicht sorgfältig genug geplant" und der Förderantrag "nicht hinreichend geprüft" worden, heißt es in der jüngsten Denkschrift der Behörde. Verantwortlich dafür sei die Straßenbauverwaltung des Landes, die das – an sich kommunale Projekt – geplant habe, sowie das Regierungspräsidium Karlsruhe und das Stuttgarter Verkehrsministerium, die die Förderanträge der Stadt Neckargemünd bewilligt haben.
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Der entscheidende Grund für die enorme Kostensteigerung ist der knapp 400 Meter langer Tunnel, in dem die Straße durch den Höhenrücken "Hollmuth" an der Neckargemünder Altstadt vorbei geführt wird. Immer wieder hatten sich die Bauarbeiten wegen der Röhre verzögert, die teils in offener, teils in geschlossener Bauweise errichtet worden ist. Bei ihrer Kontrolle kommen die Rechnungsprüfer nun zu dem Ergebnis, dass die Kosten für Tunnelbau bei der Planung nur grob geschätzt worden seien. Ein Gutachten des Geologischen Landesamtes, "das die geologischen Verhältnisse als sehr ungünstig bezeichnet hat", sei anfangs nicht ausreichend berücksichtigt worden.
Die Deutsche Bahn, die gleich neben dem Neubau Bauherrin eines Eisbahntunnels sei und die bei der Klärung der Bodenverhältnisse hätte helfen können, habe man gar nicht gefragt. Allein die Kosten für die Innenausstattung des Tunnels, die 1993 im Förderantrag mit 500 000 Euro aufgeführt worden seien, hätten sich deshalb inzwischen auf 5,3 Millionen Euro erhöht.
Den Keim für die spätere Kostenexplosion legte nach den Ermittlungen der Prüfer das Verkehrsministerium bereits im Jahr 1989, indem es das Projekt, obwohl noch gar nicht genehmigt, in das Förderprogramm des Landes aufnahm. Dabei habe man sich "für die teuerste Variante mit dem längsten Tunnel und der geringsten verkehrlichen Wirkung" entschieden. Offenbar hatte sich aber die Stadt Neckargemünd für diese Variante ausgesprochen, weil sie sich davon städtebauliche Vorteile versprach.
Die Straßenbaubehörde, bei der für das Projekt zunächst das Amt in Heidelberg und nach der Reform 2005 das Regierungspräsidium Karlsruhe zuständig war, habe nie thematisiert, dass sich die Bauzeit immer länger hingezogen habe. Sie habe auch nicht eingegriffen, als klar wurde, dass die ersten Berechnungen aus dem Förderantrag von 1994 lückenhaft und mit dem ersten Erhöhungsantrag 2000 "bei weitem nicht alle Risiken gedeckt", gewesen seien, kritisieren die Prüfer. Deren Fazit lautet: Die Straßenbauverwaltung habe ihre Aufgabe nur unzulänglich erfüllt; sie habe "von vornherein unvollständige oder zu niedere Kosten angesetzt".
Das Ministerium für Umwelt und Verkehr, vom Rechnungshof vor Veröffentlichung der Ergebnisse um eine Stellungnahme gebeten, erklärte laut Denkschrift, im Tunnelbau würden bekanntlich die Kosten zwischen Planung und Bauausführung stark differieren – weil die geologischen Verhältnisse nie genau bekannt seien. Dieser Ansicht ist man auch im Regierungspräsidium Karlsruhe. Bei starken Eingriffen in den Untergrund oder einem wechselhaften Trassenverlauf, seien Kostensteigerungen immer möglich, heißt es dort. So sei man im Fall Neckargemünd beim Vortrieb der Röhre auf Verwerfungen gestoßen, deretwegen man das ganze Bauverfahren erheblich ändern musste. Dies habe zu erheblichen Kostensteigerungen geführt.
Autor: Johanna Eberhardt
