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17. März 2010
Doch kein Prozess zum Amoklauf?
Gericht verlangt Ermittlungen.
STUTTGART (dpa). Der geplante Prozess gegen den Vater des Amokläufers von Winnenden steht auf der Kippe. Das Landgericht Stuttgart hat umfangreiche Nachermittlungen verlangt – und damit die Anklage gegen den Vater wegen fahrlässiger Tötung wieder infrage gestellt. Somit ist um den einzigartigen Prozess ein juristischer Streit entbrannt. Gibt es am Ende doch nur einen Strafbefehl? Ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart machte am Dienstag postwendend klar: Sollte das Landgericht Stuttgart das Hauptverfahren nicht eröffnen, werde die Anklagebehörde Beschwerde beim Oberlandesgericht einlegen.
Die Anklage wirft dem Vater des Amokläufers Tim K. fahrlässige Tötung sowie fahrlässige Körperverletzung vor. Die Begründung: Der 17-Jährige ehemalige Realschüler hatte die Waffe, mit der er am 11. März 2009 in Winnenden und Wendlingen 15 Menschen und sich selbst erschoss, unverschlossen im Schlafzimmer seiner Eltern gefunden. Opferanwalt Jens Rabe sieht die Hauptverhandlung trotz der Nachermittlungen nicht als gefährdet an. Vor Eröffnung des Hauptverfahrens seien diese "ein ganz normaler Vorgang".
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Ursprünglich wollte die Staatsanwaltschaft Stuttgart den Fall mit einem Strafbefehl gegen den Vater beenden. Generalstaatsanwalt Klaus Pflieger wies dann jedoch eine Anklage an. Der erste Prozess seiner Art gegen den Vater des Amokläufers wegen fahrlässiger Tötung solle wachrütteln, hatte er jüngst betont. "So einen Fall hat es in Deutschland noch nicht gegeben. Wir hatten noch nie einen Strafprozess, bei dem jemand Drittes in Bezug auf einen Amoklauf belangt worden ist." Er hoffe auf ein generalpräventives Signal: "In künftigen Fällen werden die Waffenbesitzer nicht sagen können, wir hatten keine Ahnung."
Insbesondere geht es der 3. Jugendstrafkammer um die Frage, ob Tim K. den Code des Waffenschranks seines Vaters gewusst haben könnte, erläuterte eine Gerichtssprecherin. Opferanwalt Rabe hält diese Frage für die Bewertung der möglichen Fahrlässigkeit für irrelevant: "Dann stellt sich eben die Frage: Warum wusste der Junge den Code? Und wenn der Vater wusste, dass er den Code kennt, warum hat er ihn dann bestehen lassen?"
Autor: dpa
