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05. März 2010 01:27 Uhr
Vor dem Arbeitsgericht
Firma schnüffelte Betriebsrat aus
Eine Mannheimer Großhandelsfirma, die Kartoffeln und Gemüse vermarktet, hat ihren stellvertretenden Betriebsratschef von Privatdetektiven bespitzeln lassen. Dafür wurden gar an seinem Privatauto ein GPS-Ortungsgerät angebracht.
So wollte das Unternehmen nachweisen, dass der krankgeschriebene Mitarbeiter blau mache und nebenher arbeite. Damit sollte die Kündigung vorbereitet werden.
Die Anwälte von Auftraggeber und Opfer stritten sich am Donnerstag vor dem Mannheimer Arbeitsgericht über die Rechtmäßigkeit der Überwachungsaktion. Stephan Weis-Will, der Sekretär der Gewerkschaft Verdi, hält das Ausspähen eines Betriebsratsmitglieds für rechtlich unzulässig. Er ist ohnehin überzeugt, die Geschäftsführung des Familienunternehmens habe einen Vorwand gesucht, um einen engagierten Arbeitnehmervertreter auf illegale Weise loszuwerden.
Man wolle den erst vor rund einem Jahr gegründeten Betriebsrat des 120-Mann-Unternehmens schwächen oder wieder ganz abschaffen. Die Kündigungsanträge wegen "aufgebauschter Lappalien" seien ein eindeutiges Zeichen dafür. Auch gegen den amtierenden Betriebsratsvorsitzenden seien schon fünf Kündigungsanträge gestellt worden – bislang erfolglos.
Der Geschäftsführer räumte die grobe Verletzung des Datenschutzes ein, beharrte aber darauf, dass sein Beschäftigter trotz Krankmeldung zumindest im Laden eines Verwandten mitgeholfen habe. "Das rechtfertigt aber nicht einen Einsatz von Detektiven", gab die Vorsitzende Richterin Sigrid Bouwhuis zu bedenken. Wenn ein Arbeitgeber Zweifel am Gesundheitszustand des Betriebsrates habe, dann beauftrage er normalerweise den Medizinischen Dienst und keine privaten Kontrolleure. Die Detektive seien nicht befähigt, eine ärztliche Diagnose zu geben.
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Die Fotos von dem angeblich arbeitenden Mann hätten ebenso wenig Beweiskraft wie die Liste der gefahrenen Kilometer. Es könne nicht nachgewiesen werden, ob der Beschuldigte die einzelnen Touren selbst gefahren ist. Die Richterin legte beiden Parteien ans Herz, eine Einigung zu finden, bei der "keine der beiden Parteien ihr Gesicht verliert". Dafür gewährte die Richterin ihnen zwei Wochen Zeit.
Autor: Wolf H. Goldschmitt
