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27. April 2010 21:13 Uhr

Verwaltungsgerichtshof Mannheim

In der katholischen Kirche ohne Kirchensteuer?

Geht das: Keine Kirchensteuer zahlen, aber trotzdem Mitglied der Kirche sein? Diese Frage – aufgeworfen von einem Professor aus Staufen – beschäftigt nun den Verwaltungsgerichtshof in Mannheim.

  1. Die Kirchensteuer beschäftigt nun auch die Verwaltungsrichter in Mannheim. Foto: Alexander Heimann

FREIBURG. Die katholische Kirche hat auf diese Frage eine klare Antwort: Nein. Und sie will, dass der Staat es ebenso hält. Doch das Freiburger Verwaltungsgericht hat diesem Ansinnen vor gut einem Jahr nicht entsprochen. Das Erzbistum Freiburg war deshalb mit dessen Urteil zu einem Kirchenaustritt unzufrieden – und so wird am Donnerstag vor dem Verwaltungsgerichtshof erneut verhandelt.

Ein Streiter wider die Kirchensteuer

Eigentlich geht es in dem Rechtsverfahren um eine Formalie. Der früher in Freiburg lehrende Kirchenrechtler Hartmut Zapp hatte am Wohnort Staufen seinen Austritt aus der Kirche erklärt – allerdings mit dem Vermerk: "Körperschaft des öffentlichen Rechts". Solche Zusätze seien auf dem Formular nicht erlaubt, so die Bistumsverwaltung. Deshalb forderte sie die Stadt Staufen auf, diesen Kirchenaustritt für nichtig zu erklären. Doch die Gemeinde sah sich im Recht. Deswegen stehen sich am Donnerstag die Vertreter des Erzbistums und der Staufener Stadtverwaltung in Mannheim offziell gegenüber.

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Doch die Formalie ist nur Aufhänger für einen grundsätzlichen Streit. "Körperschaft des öffentlichen Rechts" ist die Kirche nämlich nur aus Sicht des Staates – für ihre Mitglieder ist sie eine "Religionsgemeinschaft", wie es die Juristen neutral nennen. Aus ihr kann man nach Ansicht der katholischen Kirche nicht austreten.

Genau auf diesen Unterschied zielte Zapp, ein Streiter wider die Kirchensteuer, mit seinem Zusatz auf der Austrittserklärung: Er will zwar aus der Körperschaft austreten, die über den Staat Kirchensteuer erhebt, aber in der Religionsgemeinschaft bleiben. Sein Zusatz soll verhindern, dass er automatisch exkommuniziert wird. Für ihn bedeute das Nichtzahlen von Steuern nicht den Abfall vom Glauben, argumentierte er vor Gericht. Das Erzbistum im Gegenzug beharrte darauf, dass beides, Körperschaft und Religionsgemeinschaft, nicht zu trennen seien, weshalb man die Mitgliedschaft stets in beidem verliere: Katholisch sein ohne Kirchensteuer sei unmöglich.

Es geht um den Abstand zwischen Staat und Kirche

Die Verwaltungsrichter mochten sich hier nicht einmischen: Welche innerkirchlichen Folgen der gegenüber einer weltlichen Instanz erklärte Kirchenaustritt habe, gehe den Staat nichts an.

Der Zusatz auf der Zapp’schen Austrittserklärung ändert nach dem Urteil der Freiburger Richter nichts an deren Gültigkeit: Er gebe nur korrekt die staatsrechtliche Gestalt des Erzbistums als Vertreterin der katholischen Kirche wieder. Will heißen: Das, was sich Zapp dabei an Grundsätzlichem zur Kirchensteuerfrage gedacht hat, muss er in der direkten Auseinandersetzung mit der Kirche klären. In Mannheim wird sich nun entscheiden, ob die Justiz auch in der nächsthöheren Instanz auf so viel Abstand zwischen Staat und Kirche halten will.

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Autor: Wulf Rüskamp


5 Kommentare

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Manfred Wangler

Registriert seit: 04.07.2009

Kommentare: 1146

27. April 2010 - 22:06 Uhr

Ich drücke Herrn Zapp die Daumen. Die Kirchensteuerpflicht ist eh ein Witz und muss weg.

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manfred Heimburger

Registriert seit: 24.06.2009

Kommentare: 423

28. April 2010 - 01:13 Uhr

Eben. Die Kirche soll doch ihre Beiträge selbst eintreiben. Das muss jeder kleine Dorfverein.

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N . Kraus

Registriert seit: 03.03.2010

Kommentare: 11

28. April 2010 - 11:33 Uhr

Also, wer in den Himmel kommen will, muss zahlen. Habt Ihr das etwa nicht gewusst?

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Franz Meier

Registriert seit: 24.07.2009

Kommentare: 816

30. April 2010 - 13:14 Uhr

Weil es sonst kein passendes Forum gibt, möchte ich diese Stelle nützen, um gegen die Links hier rechts neben diesem Artikel zu protestieren. Da locken eifernde Sekten junge Menschen an. Es kann nicht Sache einer Tageszeitung sein, sich zur Plattform für Rattenfänger zu machen.

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Heinrich Franzen  

Heinrich Franzen

Registriert seit: 24.02.2010

Kommentare: 167

30. April 2010 - 13:57 Uhr

Zur Gerechtigkeit gehört die Reziprozität. Will ich keine Kirchensteuer mehr zahlen und trete ich aus, werde ich exkommuniziert; werde ich ausgeschlossen - wegen Wiederverheiratung oder noch fragwürdiger, weil ich mein Kind vom andersgläubigen Elternteil erziehen lasse - wird unverdrossen Kirchesteuer eingestrichen als sei nichts passiert. Das ist Absicht ! Es wäre ein Leichtes, an die Informationen zu gelangen, die es ermöglichten, die Kirchensteuer solcher "Sünder" zurückzuweisen.

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