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09. Februar 2012

EnBW-Kauf

Kein Verfahren gegen Mappus

Staatsanwaltschaft lehnt Ermittlungen zum EnBW-Kauf ab.

STUTTGART. Der Untersuchungsausschuss des Landtages nimmt gerade seine Arbeit auf, die Staatsanwaltschaft Stuttgart schließt sie ab: Gegen Ex-Regierungschef Stefan Mappus und seinen Finanzminister Willi Stächele wird sie wegen des EnBW-Deals nicht ermitteln.

Nachdem der Staatsgerichtshof im Herbst das Geschäft der schwarz-gelben Landesregierung für verfassungswidrig erklärt hatte, gingen bei der Staatsanwaltschaft neun Anzeigen gegen Mappus und seinen Finanzminister (beide CDU) ein; dieser hatte die Geheimaktion per Notbewilligung zu beurkunden. Tenor der Anzeigen: Verdacht der Untreue. Seit Mittwoch steht fest: Die Staatsanwaltschaft wird die Anzeigen nicht weiterverfolgen.

Wie die Staatsanwaltschaft erklärte, wurde in den Vorermittlungen nicht der Ankauf selber geprüft, sondern das Versprechen des Landes, für die Kredite zu haften, mit denen der 4,5 Milliarden Euro teure Kauf abgedeckt war. Der Tatbestand der Untreue erfordere eine gravierende Pflichtverletzung, so die Juristen, bei der allein der Zeitpunkt der Handlung zählt. Soll heißen: Sollte sich das wirtschaftliche Wagnis des Kaufs später als unprofitabel herausstellen, rechtfertige dies nicht den Vorwurf der Untreue.

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Durch das Versprechen, für die Kredite zu garantieren, sei kein Vermögensschaden entstanden, das Land wurde bislang nicht in Haftung genommen. Und selbst wenn dies tatsächlich später passieren sollte, so würde das mit der Staatsgarantie verfolgte politische Ziel, den Energiekonzern dauerhaft als Unternehmen des Landes zu erhalten, auch dann nicht den Vorwurf der Untreue rechtfertigen. Das Urteil des Staatsgerichtshofs, nach dem sich Mappus und Stächele verfassungswidrig verhalten haben, weil sie das Parlament nicht einbezogen hatten, liefere ebenfalls keine Basis für die Vorwürfe.

Staatsanwältin Claudia Krauth erinnert daran, dass ein Schaden auch bei pflichtgemäßem Verhalten eingetreten wäre, denn der Aktienkauf genoss zunächst nicht nur Zustimmung über Parteigrenzen hinweg, sondern sei ja nachträglich vom Landtag abgesegnet worden. Und schließlich: Es fehlten Anhaltspunkte dafür, dass Mappus und Stächele auch nur die Wahrscheinlichkeit eines Vermögensverlustes gebilligt hätten. Bleibt der Wille nach Profilierung vor der Landtagswahl, auch dies habe man geprüft. Solche Motive seien aber in der Politik nicht selten und kein Indiz, dass Mappus sich habe bereichern wollen.

Sollte der Untersuchungsausschuss wesentliche neue Umstände feststellen, so Krauth, werde man neu prüfen, ob strafbares Verhalten vorliegt.

Autor: Andreas Böhme