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13. Mai 2009
Anwälte gegen Wissenschaftsminister Frankenberg
Land will Fehler im Friedl-Vertrag entdeckt haben
Wissenschaftsminister Frankenberg hat einen juristischen Weg aus der Friedl-Affäre entdeckt
FREIBURG. Das Wissenschaftsministerium lässt den millionenschweren Vergleich mit dem Freiburger Unfallchirurgen Hans Peter Friedl fallen. Dieser Schritt erfolgt nach Peter Frankenbergs Darstellung nicht aufgrund des politischen Drucks, sondern weil Friedl Verpflichtungen aus dem Vergleich nicht nachgekommen sei. Eigene juristische Fehler sieht Frankenberg nicht.
Für die Freiburger Landtagsabgeordnete Edith Sitzmann (Grüne) ist Frankenberg damit politisch nicht aus dem Schneider. Sie will am Donnerstag im Landtag dem Wissenschaftsminister erneut vorhalten, dass er juristischen Fehleinschätzungen "naiv" (so Rainer Stickelberger, SPD-Landtagsabgeordneter in Lörrach) aufgesessen sei. Er habe, sagt Sitzmann, sich "juristisch vollkommen unbedarft" zu dem Fall geäußert und immer neue Begründungen für die Höhe der Abfindung für Friedl angeführt.Nach dem Beschluss des Wissenschaftsausschusses des Landtags habe er aber keine andere Wahl gehabt, als den Vergleich zu kippen. Es liegt ein Antrag aller Landtagsfraktionen vor, dass das Land auf den Vergleich verzichten soll. Nun solle das Ministerium alle disziplinarrechtlichen Möglichkeiten gegen Friedl ausschöpfen, das Verfahren binnen zwölf Monaten mit einem neuen Untersuchungsführer abschließen und die Bezüge des Chirurgen sofort kürzen – was im Ministerium in der Tat überlegt wird.
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Das Land stützt sich in seiner neuen Rechtsposition auf ein Gutachten des renommierten Beamtenrechtlers Ulrich Battis von der Berliner Humboldt-Universität. Dieser wird von sofort an das Land in allen Verfahren gegen Friedl vertreten.
Wie sieht nun die juristische Argumentation des Landes aus? Wer einen Vertrag schließt, muss ihn ja normalerweise auch einhalten. Das Land kann sich daher nicht einfach darauf berufen, dass es dumm oder politisch falsch war, Friedl 1,98 Millionen Euro für das Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis zu versprechen. Das Land argumentiert daher, dass es nicht mehr an den Vertrag gebunden sei.
In der offiziellen Presseerklärung des Wissenschaftsministeriums hieß es gestern nur wolkig, der Vertrag mit Friedl sei "hinfällig". Die nähere juristische Begründung wurde offen gelassen. Doch inzwischen scheint klar: Das Land beruft sich auf eine Pflichtverletzung von Friedls Anwälten. Diese hätten vertraglich zugesagt, den Rechtsstreit vor dem VGH um Friedls Chefarztposition für erledigt zu erklären, dies jedoch unterlassen. Nachdem das Verfahren lange geruht hatte, entschied der VGH vor zwei Wochen und erklärte die Kündigung für rechtmäßig.
Zwar haben Friedls Anwälte den Vertrag an diesem Punkt tatsächlich nicht umgesetzt. Sie haben damit aber nicht dem Land geschadet, sondern letztlich ihrem Mandanten, denn Friedl hat den Prozess verloren und seine argumentative Position hat sich dadurch deutlich verschlechtert. Es wird für das Land also nicht einfach sein, zu begründen, warum nun gerade das Verhalten der Anwälte den Rücktritt vom Vertrag erlauben soll. Die Anwälte könnten sich zudem darauf berufen, dass ja auch das Land seine Pflichten aus dem Vergleich, etwa die Auszahlung der Abfindung, bisher noch nicht erfüllt habe.
Möglicherweise wird das Land deshalb auch mit einem Wegfall der Geschäftsgrundlage argumentieren. Immerhin wurden Teile der offenen Rechtsfragen, über die man sich mit Friedl vergleichen wollte, schon vor Abwicklung des Vertrags vom VGH geklärt. Wenn Friedl beim Verwaltungsgericht Freiburg auf Auszahlung der Millionenabfindung klagt, kann das Gericht außerdem prüfen, ob ein derartiger Vertrag überhaupt geschlossen werden durfte, was viele Beamtenrechtler bestreiten. Diese Frage könnten die Richter auch prüfen, wenn sich das Land nicht auf die Rechtswidrigkeit des Vertrags beruft, weil ihm das zu peinlich ist.
Autor: Christian Rath und Wulf Rüskamp
