Das Familiengericht Offenburg hatte einer 55-Jährigen Recht gegeben: Da ihre Mutter sie als Kind verstoßen habe, müsse sie nicht für die Altenpflege der Frau aufkommen. Nun legt der Kreis aber Revision ein.
Im Rechtsstreit um die Unterhaltspflicht einer Tochter für die pflegebedürftige Mutter hat der Ortenaukreis Revision gegen ein Urteil des Amtsgerichts ...