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04. August 2010 08:56 Uhr
JVA Freiburg
Sicherheitsverwahrung: Raus ohne jede Vorbereitung
Wenn ein Straftäter nach Jahrzehnten hinter Gittern in die Freiheit zurückkehrt – dann ist hierfür eigentlich eine intensive Vorbereitung nötig. Nach den jüngsten Urteilen zur Sicherheitsverwahrung ist das aber nicht möglich.
FREIBURG. Das Oberlandesgericht in Karlsruhe hatte entschieden – und der Justizvollzugsanstalt in Freiburg blieben gerade einmal zweieinhalb Tage Zeit. 60 Stunden also, um den verurteilten Vergewaltiger Hans-Peter W. nach fast 30 Jahren Haft und Sicherungsverwahrung auf die Freiheit vorzubereiten. Mitte Juli verließ der Langzeitinsasse die JVA.
An seinem neuen Wohnort in Hamburg sorgt der Ex-Häftling nun für große Unruhe bei der Justiz und noch mehr in der Bevölkerung, Heute entscheidet das Oberlandesgericht Karlsruhe bereits über den nächsten Fall einer schnellen Entlassung.
Es sind schwierige Tage auch für die JVA in Freiburg, seit der Europäische Gerichtshof die nachträgliche Sicherungsverwahrung gekippt hat. Seither kann jeder Betroffene auf Freilassung klagen. Die Oberlandesgerichte in Stuttgart und Koblenz haben solche Klagen abgewiesen. Im Fall des wegen brutaler Vergewaltigung einsitzenden Hans-Peter W. lehnte das Landgericht Freiburg den Antrag ebenfalls ab, wurde aber vom Oberlandesgericht in Karlsruhe überstimmt. Dass über den Fall in Karlsruhe geurteilt wird, davon hatte JVA-Chef Rösch nur per Zufall aus dem Südwestrundfunk und von anderen Sicherungsverwahrten erfahren. "Wir hatten mit so einer schnellen Entscheidung überhaupt nicht gerechnet."
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In Freiburg taten sie im Falle Hans-Peter W. in den wenigen Stunden zwischen Urteil und Freilassung, was sie konnten. "Wir haben es immerhin geschafft, für ihn eine Unterkunft zu finden, die höchst geeignet war", sagt Rösch. W. wurde in ein Heim in Bad Pyrmont gebracht. Das professionell arbeitende Heim hatte sich bei einer Tagung, an der auch das niedersächsische Justizministeriums beteiligt war, vorgestellt und sich als Anlaufstelle für entlassene Sicherungsverwahrte angeboten. "Wir haben ihnen gesagt, dass wir schwierige Fälle haben – sie haben bestätigt, dass sie in der Lage sind, diese aufzunehmen", berichtet Rösch über die Gespräche. Davon ist in Niedersachsen heute nicht mehr die Rede. Als es in dem Kurort zum Aufstand kam, floh der Entlassene nach Hamburg. Dort wird er seither von 24 Polizeibeamten im Dreischichtbetrieb rund um die Uhr bewacht – auch vor aufgebrachten Bürgern.
JVA-Chef Rösch hatte immer gehofft, dass keine betroffenen Inhaftierten freigelassen werden, ehe im Herbst das Bundesverfassungsgericht über die nachträgliche Sicherungsverwahrung entschieden hat. Rösch sagt, er hätte sich gewünscht, dass jeder Einzelfall genau betrachtet und abgewogen wird: "Die Verwahrten ohne Ansehen der Person Knall auf Fall von einem Tag auf den anderen zu entlassen, halte ich für den allerschlechtesten Weg." Damit leiste man auch den Betroffenen keinen Gefallen.
Autor: Joachim Röderer
