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Jugendamt

Strafbefehl im Fall Alessio ist rechtskräftig

Wulf Rüskamp
  • Sa, 30. April 2016, 09:50 Uhr
    Südwest

Der Sachbearbeiter im Jugendamt, der mit dem Dreijährigen Alessio zu tun hatte, hat seinen Einspruch gegen den Strafbefehl zurückgenommen. Damit erklärt er sich für schuldig.

Einer bestraft – alle anderen en... des Kreises Breisgau-Hochschwarzwald.  | Foto: Ingo Schneider
Einer bestraft – alle anderen entlastet? Figurengruppe vor dem Landratsamt des Kreises Breisgau-Hochschwarzwald. Foto: Ingo Schneider
Dem Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald bleibt eine Gerichtsverhandlung zum Fall Alessio erspart. Der Jugendamt-Sachbearbeiter akzeptiert seinen Strafbefehl. Noch vor einem Jahr hatte das Landratsamt die Sache ganz anders gesehen: Die zuständige Sozialdezernentin Eva-Maria Münzer mochte kein "persönliches Fehlverhalten des Mitarbeiters" erkennen.
Der Sachbearbeiter muss eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zahlen
Nach "gründlicher Abwägung" habe sein Mandant ...

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