Der Sachbearbeiter im Jugendamt, der mit dem Dreijährigen Alessio zu tun hatte, hat seinen Einspruch gegen den Strafbefehl zurückgenommen. Damit erklärt er sich für schuldig.
Dem Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald bleibt eine Gerichtsverhandlung zum Fall Alessio erspart. Der Jugendamt-Sachbearbeiter akzeptiert seinen Strafbefehl. Noch vor einem Jahr hatte das Landratsamt die Sache ganz anders gesehen: Die zuständige Sozialdezernentin Eva-Maria Münzer mochte kein "persönliches Fehlverhalten des Mitarbeiters" erkennen.
Der Sachbearbeiter muss eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zahlen
Nach "gründlicher Abwägung" habe sein Mandant ...