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16. April 2010 00:03 Uhr
Bewerbungsstreit
Urteil: "Ossi" ist keine Diskriminierung
Eine gelernte Buchhalterin erhält keine Entschädigung dafür, dass sie als Stellenbewerberin abgelehnt wurde. Dass ihre Herkunft aus dem Osten der ausschlaggebende Grunde war, sei nicht erwiesen.
Man wirft einen Stein ins Wasser – und wundert sich hernach über die Wellen. Manchmal wird ein Tsunami draus: Eine solche Riesenwelle medialer Aufmerksamkeit habe Gabriela S. überrollt, klagte gestern ihr Anwalt. Gabriela S. hatte sich bei einer Fensterbaufirma in Stuttgart beworben, und eine Absage erhalten. Ihr sprang ein handschriftlicher Vermerk ins Auge, "Ossi" stand da und ein Minuszeichen. Gabriele S. stammt aus der DDR.
Gabriela S. fühlte sich beleidigt – und forderte Satisfaktion. Zuletzt am Donnerstag vor dem Arbeitsgericht, auch wenn sie, ganz mitgenommen von einer selbst losgetretenen Publicity-Welle, zu Hause blieb und sich von ihrem Anwalt vertreten ließ.
Was war geschehen? Ein Fensterbauer sucht eine der seltenen Bilanzbuchhalterinnen mit speziellen Computerkenntnissen. Er findet sie – und schreibt allen anderen Bewerbern, ob nun Wessi oder Ossi, eine Absage. Dummerweise gibt er auch jenes Schriftstück mit den internen Auswahlvermerken zurück. Das Minus, erklärt er hernach, bedeute mangelnde Qualifikationen, das Wort Ossi daneben hingegen sei positiv gemeint und stehe für die guten Erfahrungen, die er bislang mit Ostdeutschen gemacht habe.
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Von wegen, entgegnet Gabriela S. Nicht an ihren fehlenden Kenntnissen sei sie gescheitert, sondern weil sie als "Ossi" gilt, obgleich sie schon vor der Wende zu den Schwaben stieß.
Ablehnen, weil man zu einer fremden ethnischen Gruppe zählt, verstoße aber gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz AGG. Und deshalb will sie Geld: Zuerst hat wohl ein Freund 750 Euro für sie verlangt vom Fensterbauer, der aber lediglich, schwäbisch-sparsam, eine Entschuldigung hervorbrachte. Hernach forderte sie drei Monatslöhne – und biss erst recht auf Granit. Der 69-jährige Fensterbauer sieht sich völlig unschuldig, Wolfgang Nau, der Anwalt von Gabriela hingegen, zeigt sich im Fernsehen und will den Fall notfalls durch alle Instanzen treiben. Erst wurde der MDR angefragt, ob man nicht Interesse hätte – das hatte der Sender aus den neuen Bundesländern. Es folgten Bild und der Boulevard, und zuletzt sogar noch der Spiegel. So wurde der Fall zur Affäre.
Während Gabriela S. sich bei ihren Medienauftritten mit einer Perücke verkleidet, trifft den Fensterbauer jetzt der ungebremste Volkszorn. Dutzende von Mails und Anrufen habe er bekommen, er sei bedroht worden und nun blieben auch noch die Aufträge weg. "Dreckschlamper" habe man ihn genannt – ein Urteil, das kein schwäbischer Handwerker auf sich sitzen lässt.
Dabei wäre es höchste Zeit gewesen, sich zu vergleichen, ganz unabhängig von der Schuldfrage. Der Arbeitsrichter baute dafür goldene Brücken zuhauf, er mahnte und warnte. Denn er weiß: Erst die Berufung, dann die Revision, und irgendwann sogar das Bundesarbeitsgericht. Das tut dem Fensterbauer nicht gut, weil er über viele Monate in den Schlagzeilen bleibt, und auch nicht Gabriela S., die schon mit Bild überfordert ist und so sicher auch andernorts keinen neuen Job findet.
Doch die Streithansel beharrten auf einem Urteil. Eine ganz rationale Auseinandersetzung um einen Rechtsbegriff, hatte sich der Richter gewünscht, allein der Anwalt des Fensterbauers vermochte sich aufs angestrebte Niveau einzulassen. Ist es sinnvoll, echte oder auch nur vermeintliche regionale und politische Differenzen auf das Niveau des Rassismus zu heben, dem eigentlichen Ziel des AGG, fragte er. Und gab die Antwort: Nein, kompletter Unfug sei es, den Ossi zur verfolgten Volksgruppe zu stilisieren, "und eine Unverschämtheit gegenüber den Opfern des Rassismus".
Das Arbeitsgericht sah das ähnlich und lehnte die Entschädigungsklage gestern Nachmittag rundweg ab: Die Bezeichnung "Ossi" könne diskriminierend empfunden werden und sogar so gemeint sein, das Merkmal der ethnischen Herkunft aber erfülle der Begriff nicht. Außer der Zuordnung zum ehemaligen DDR-Territorium fehle es bei den "Ossis" um alle gemeinsamen Merkmale der Tradition, Sprache, Kleidung, Religion oder Ernährung, die eine Volksgruppe ausmachen. Binnen eines Monats kann Gabriela S. Berufung einlegen. Sie hatte sie schon vorher angekündigt und auch, worum es letztlich geht: "Nur wenn die Firma zahlen muss, tut es ihr weh". 5000 Euro sei ihre gekränkte Ossi-Seele mindestens wert.
Autor: Andreas Böhme
