Abtreibungsgegner dürfen nicht gezielt in der Nähe einer Schwangerenberatungsstelle schwangere Frauen ansprechen. Eine solche Kontaktaufnahme verletze das Persönlichkeitsrecht der Frauen, entschied Baden-Württembergs Verwaltungsgerichtshof in Mannheim.
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat entschieden: Der "Verein Lebenszentrum" darf in der Humboldtstraße, wo sich die Beratungsräume von Pro Familia befinden, keine Frauen auf eine mögliche Schwangerschaft ansprechen. Auch Broschüren, Gegenstände ...