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Neubaustrecke

Vogel bekommt ein Schutzgebiet, damit die Bahn bauen kann

Franz Schmider

Von

Mi, 15. Februar 2017 um 14:56 Uhr

Südwest

Wegen eines Vogelpaares war lange unklar, ob die Bahn ihre Strecke zwischen Bad Krozingen und Hügelheim ausbauen kann. Der Triel bekommt deshalb ein Schutzgebiet bei Bremgarten.

Besonders geschützter Vogel: der Triel  | Foto: Violetta/fotolia.com
Besonders geschützter Vogel: der Triel Foto: Violetta/fotolia.com
Mit der Ausweisung eines Vogelschutzgebietes im Bereich Bremgarten will das Regierungspräsidium den Weg freimachen für die weitere Planung der Neubaustrecke der Bahn im Abschnitt Bad Krozingen-Hügelheim. Seitdem dort 2011 ein brütendes Triel-Paar gesichtet wurde, herrschte Unklarheit über das weitere Vorgehen.

Erst vor gut einer Woche stellte die Bahn ihre aktuellen Pläne für den Ausbau der Rheintalbahn den Bundes- und Landtagsabgeordneten aus der Region vor. Dabei wurden die Parlamentarier erneut auf eine Hürde aufmerksam gemacht, vor der die sogenannte "Bürgertrasse" durchs Markgräflerland steht. Denn in einem Bereich zwischen Eschbach und Buggingen hat sich just nahe der ausgewählten Linienführung der Triel niedergelassen, ein in Deutschland seltener kleiner Bodenbrüter, der besonders geschützt ist. Seitdem beobachten die Naturschutzbehörden Jahr für Jahr, ob der Vogel sich ein neues Revier gesucht hat oder ob er wiederkommt. Da dies der Fall ist, erfordert EU-Recht zwingend die Ausweisung eines Vogelschutzgebietes.

Die geschützten Triele gelten in Deutschland als vom Aussterben bedroht

Seither wird beraten, wie mit dem Triel zu verfahren ist. Die Situation scheint paradox: Jenseits des Rheins im Elsass lebt eine Trielkolonie mit zeitweise mehr als 150 brütenden Vögeln. Aber das ist französisches Gebiet. Das ändert nichts daran, dass die Vögel in Deutschland als vom Aussterben bedroht gelten und geschützt sind. Die DB sieht daher die Notwendigkeit, nach strengen Kriterien zu planen, was die Bürgertrasse zu Fall bringen, oder Mehrkosten von bis zu 50 Millionen Euro verursachen könnte. Die Bahn will aber auch keine späteren naturschutzrechtlichen Einwände riskieren. Baumaßnahmen seien, wurde den Abgeordneten erläutert, nur mit Ausnahmegenehmigungen möglich, die DB schätze die Situation "weiterhin kritisch ein". Die weitere Planung werde behindert, sollte sich die Ausweisung des Vogelschutzgebietes verzögern. "Ohne verbindliche Benennung der Schutzziele und Gebietsabgrenzungen kann die Umweltplanung nicht begonnen werden."

Das Regierungspräsidium als Naturschutzbehörde war indes nicht untätig. Sie hat in Abstimmung mit den Verbänden aber auch mit der EU das Vogelschutzgebiet von ursprünglich 1200 auf 1690 Hektar erweitert, es legt sich wie ein Band um die Bürgertrasse. In diesem deutlich vergrößerten Gebiet soll dann aber laut Entwurf kein flächendeckender Schutz gelten, sondern ein sogenannter Gelegeschutz von 100 Quadratmetern (zehn auf zehn Meter) Fläche. Das heißt: Wo ein Triel brütet, muss das Gelege für eine bestimmte Zeit geschützt sein. Das könnte vor allem die Landwirtschaft betreffen oder eben auch Baumaßnahmen. Ist kein Triel da, muss auch nichts geschützt werden.

Die Bahn wollte sich nicht zum Schutzgebiet äußern

"Die Erweiterung hat erhebliche Vorteile gegenüber den strengen Bestimmungen eines faktischen Vogelschutzgebietes nach EU-Recht", erklärte Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer in einer Mitteilung. "Die Ausweisung schafft für alle Beteiligten Rechtssicherheit."

Das gilt in erster Linie für die Bahn. Deren Zeitplan sieht nun zunächst eine Phase der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung vor, zugleich soll bis Jahresende die Entwurfsplanung abgeschlossen sein. Für das 1. Quartal 2018 ist dann vorgesehen, die Planfeststellungsunterlagen beim Eisenbahnbundesamt vorzulegen. Zum Thema Vogelschutzgebiet wollte sich die Bahn nicht äußern, da ihr bisher noch kein offizielles Schreiben des Regierungspräsidiums vorliege.

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Ressort: Südwest

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