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09. Februar 2012 16:53 Uhr

Recht närrisch

Was ist an Fasnacht erlaubt?

Die fünfte Jahreszeit ist kein rechtsfreier Raum: In den letzten Jahren haben sich deutsche Richter mehrfach mit den närrischen Tagen beschäftigt – und festgestellt, dass an Fasnet und Karneval zwar mehr erlaubt ist als üblich, aber noch längst nicht alles.

  1. Nicht ungefährlich: Elzacher Schuttig mit Schweineblase Foto: dpa

Muss der Chef frei geben? Nein. Wer feiern will, muss Urlaub nehmen. Sogar vor dem Landesarbeitsgericht in der Karnevalshochburg Köln verlor ein Jeck gegen seinen Arbeitgeber, der nach vielen Jahren den Brauch eingestellt hatte, den Angestellten an Karnevalstagen bezahlten Urlaub zu geben. Der Chef stellte seine Mitarbeiter zwar immer noch frei, allerdings unbezahlt – das Gericht gab ihm recht (Aktenzeichen: 6 Ta 76/06).

Wie viel Lärm ist erlaubt? Schlechte Nachricht für Feiermuffel: Lärm, der von traditionellen Fasnets- und Karnevalsveranstaltungen ausgeht, muss grundsätzlich hingenommen werden – selbst dann, wenn er an sich "unzumutbar" ist. Bedingung: Die Festivitäten zählen zum kulturellen Brauchtum und haben eine erhebliche Bedeutung für das örtliche Gemeinschaftsleben – das sagt jedenfalls das Oberverwaltungsgericht Rheinland Pfalz (Az: 6 B 10279/04).

Gibt es Schadenersatz für Saublodere-Verletzungen? Wohl kaum. Das Amtsgericht Aachen hat sich mit dem Fall einer Frau beschäftigt, die bei einem Umzug von einer ins Publikum geworfenen scharfkantigen Pralinenschachtel getroffen wurde. Sie verlangte Schmerzensgeld. Das Amtsgericht winkte ab: Es sei bekannt, dass bei Karnevalsumzügen süße Gegenstände geworfen werden. Jeder Zuschauer willige deshalb durch seine Teilnahme "stillschweigend in ein naheliegendes Verletzungsrisiko" ein. Anders dürfte es aussehen, wenn die Verletzungen vorsätzlich verursacht werden – das dürfte im närrischen Treiben aber schwer nachzuweisen sein (Az: 13 C 250/05).

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Ist Autofahren im Häs erlaubt? Ja, solange es den Autofahrer nicht in seiner Sicht behindert. Das gilt auch für Verkleidungen, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen könnten. Urteile dazu sind nicht bekannt. Fraglich ist, ob die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt, wenn wegen (nachweislich) beschränkter Sicht oder pompöser Kleidung ein Unfall passiert. Das tut sie – schließlich sollen andere nicht unter der Unvorsichtigkeit eines Autofahrers leiden. Die Versicherung könnte sich das Geld jedoch wiederholen. Die Kaskoversicherung hingegen könnte sich humorlos zeigen – wegen grober Fahrlässigkeit.

Dürfen Krawatten abgeschnitten werden? Wenn der Träger einverstanden ist: ja. Das könnte sogar unterstellt werden, wenn dieser mitfeiert – und eigentlich wissen müsste, dass dieser Brauch verbreitet ist. Pech hatte die Angestellte eines Reisebüros , die einem Kunden den Schlips abschnitt. Der wollte das gute Stück ersetzt haben, verlangte 20 Euro Schadenersatz. Das Amtsgericht Essen stellte fest, dass die Dame dem Herren eine Chance hätte geben müssen, sich zu wehren – denn nicht jeder ist bereit, seine Krawatte zu opfern (Az: 20 C 691/87).



Ist Fasnet eigentlich Pflicht? Manchmal ja. Eine angehende Verwaltungsfachangestellte, die den Zeugen Jehovas angehört, weigerte sich, an den Vorbereitungen für eine närrische Veranstaltung ihrer Gemeinde teilzunehmen – das Motto "Vampire, Geister, Teufel und Hölle" behagte ihr nicht. Ihr Arbeitgeber mahnte sie ab. Begründung, die Frau sei im Rahmen des Vorstellungsgesprächs auf die Aufgaben des Stadtmarketings hingewiesen worden. Zu Recht, urteilte das Arbeitsgericht Freiburg – und sprach von Arbeitsverweigerung (13 Ca 331/09). Bis zum Bundesverfassungsgericht ging der Fall baptistischer Eltern, die ihre Kinder nicht zur Schule hatten gehen lassen, weil dort Karneval gefeiert wurde. Sie kassierten für diesen Verstoß gegen die Schulpflicht eine Bußgeld in Höhe von 80 Euro und klagten. Fastnacht, argumentierten sie, sei ein katholisches Fest mit "Ess- und Trinkgelagen." Das sahen die Richter anders: Fastnacht, urteilten sie, sei mittlerweile allgemeines Brauchtum (Az: 1 BvR 1358/09).

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Autor: Wolfgang Büser und Maik Heitmann