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23. Februar 2012

Er bekommt die "letzte Chance"

Die kleine Tochter gibt dem Angeklagten neuen Lebenswillen.

TITISEE-NEUSTADT (zwi). "Gott sei Dank, Sie sind ein Engel", brach es aus dem Angeklagten heraus. "Ich will Sie hier nie wieder sehen", sagte ihm darauf der "Engel" in der schwarzen Robe. Gerade hatte Richterin Charlotte Sartorius die zehnmonatige Freiheitsstrafe für den 30-Jährigen auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe gefordert, weil der Angeklagte zum Tatzeitpunkt unter fünffacher Bewährung gestanden hatte.

Der 30-Jährige war zermürbt. "Ich lass’ mich gleich von hier in Emmendingen einweisen, ich kann nicht mehr", hatte er im Gerichtssaal gesagt, als die Verhandlung erneut zu platzen drohte, weil eine Zeugin sich kurzfristig abgemeldet hatte. Weil mehrere Zeugen nicht auffindbar waren oder nicht auf die Ladung reagiert hatten, hatte die Hauptverhandlung schon mehrfach unterbrochen und um Wochen verschoben werden müssen.

Diese Ungewissheit belastete den Angeklagten, dem eine Gefängnisstrafe drohte. Er könne kaum mehr schlafen und essen, klagte er. Diese Sache müsse nun endlich abgeschlossen werden, damit er wisse, woran er ist.

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Nach einer eindringlichen Aufforderung des Amtsgerichts kündigte die säumige Zeugin doch noch ihr Kommen an. Für ihr Fernbleiben bei einem früheren Termin war die 41-Jährige mit 200 Euro Ordnungsgeld belegt worden. Sie trat sehr resolut auf und nahm kein Blatt vor den Mund. "Wenn ich könnte, würd’ ich ihn heute einlochen lassen", sagte sie über den Angeklagten, der bis vor kurzem der Lebensgefährte ihrer Tochter war. Danach verstieg sie sich gar zu der Aussage, "wenn ich könnte, würd’ ich ihm Giftgas geben". Sie würde sich für ihre Tochter "’was Besseres" wünschen, doch der Angeklagte sei nun mal "der Vater meiner Enkelin", er kümmere sich sehr gut um sein Kind und genau deshalb sage sie jetzt vor Gericht die Wahrheit. "Ich bin rauf und wieder zurück gefahren", erklärte die Zeugin. Damit entlastete sie den Angeklagten vom Vorwurf, im Februar 2011 bei seinem Umzug aus einer Gemeinde im Hochschwarzwald nach Freiburg einen Transporter gefahren zu haben, obwohl er keinen Führerschein hatte.

"Wenn ich ’was

gemacht hab’,

steh’ ich

dafür gerade."

Der Angeklagte

Zuvor hatte schon ein 20-jähriger Bekannter des Angeklagten, der beim Umzug geholfen hatte, bestätigt, dass dessen "Schwiegermutter" den Transporter gesteuert habe. Auf Antrag des Anklagevertreters wurde er vereidigt. Auch dieser Zeuge hatte zwei frühere Verhandlungstermine versäumt. Die Ladungen waren an die Adresse seiner Mutter gegangen, doch zu der habe er keinen regelmäßigen Kontakt. Er sei in Freiburg "obdachlos gemeldet", sagte der Zeuge.

Ein anderer Zeuge hatte den Angeklagten in einer früheren Verhandlung beschuldigt, selbst gefahren zu sein. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft plädierte in diesem Anklagepunkt auf Freispruch. Richterin Sartorius sprach den Angeklagten vom Vorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis frei und verwies auf die "starke Belastungstendenz" jenes Zeugen.

Dieser frühere Nachbar hatte laut dem 30-Jährigen fast nichts unversucht gelassen, ihn und seine damalige Lebensgefährtin aus dem Ort zu vertreiben. So habe der Mann ihn als Exhibitionisten bezeichnet und Zettel mit negativen Äußerungen über den Angeklagten samt dessen Name und Adresse in Briefkästen im Ort geworfen. "Wir haben unser Leben da oben verloren", sagte der Angeklagte. Seine Freundin habe ihre Arbeitsstelle verloren und nach dem Auszug hätte ihm und der damals schwangeren jungen Frau die Obdachlosigkeit gedroht.

Der Angeklagte hatte stets entschieden bestritten, ohne Führerschein gefahren zu sein. "Wenn ich ’was gemacht hab’, steh’ ich dafür gerade", hatte er beteuert, wie auch schon in früheren Strafverfahren. Er sei ein ehrlicher Mensch und habe noch nie eine Straftat abgestritten, die er begangen habe.

So hatte er das andere Delikt, das ihm vorgeworfen wurde, unumwunden gestanden. Im Oktober 2010 sah er demnach in einem Auto einen Geldbeutel liegen, den er einfach entwenden konnte, weil das Fenster ein Stück offen stand. Neben 36 Euro entnahm er daraus mehrere Kreditkarten und die dazugehörigen PIN-Nummern, die der Karteninhaber unvorsichtigerweise dort deponiert hatte. Danach hob er an einem Geldautomaten zweimal 500 Euro ab. Diesen Betrag verspielte er an jenem Tag an einem Automaten in Neustadt, sagte der Angeklagte.

"Vermeiden Sie in

Zukunft jegliches

Potential einer

Auseinandersetzung".

Richterin Sartorius

Um seine Spielsucht zu überwinden, sei er inzwischen aus eigenem Antrieb in Beratung, erzählte der 30-Jährige. Außerdem besuche er regelmäßig eine Selbsthilfegruppe. Der Austausch mit anderen Betroffenen bringe ihn weiter, meinte er. Das Kiffen habe er schon aufgegeben. Um seine junge Familie nicht mit seiner Spielsucht zu belasten, habe man sich getrennt. Doch er hofft, dass die Beziehung zu retten ist. Die Mutter seiner Tochter habe erkannt, dass er sich sehr bemühe, sein Leben in den Griff zu bekommen.

Weil er jetzt ein Kind habe, sei sein "Lebenswille wieder da". So habe er trotz der Ungewissheit über den Ausgang des Gerichtsverfahrens ein Gewerbe eröffnet, "Schrotthandel und Entsorgung".

Seine vielen Vorstrafen, die verlesen wurden, nannte der Angeklagte "peinlich". Seine Vergangenheit verfolge ihn, "ich bin geprägt durch die ganzen Sachen". "Was hab’ ich denn mit 30? Ich hab’ alles vergeigt", sagte er selbstkritisch. Er sei das erste Mal inhaftiert gewesen. Aktuell lebe er wieder bei seinen Eltern, das falle ihm nicht leicht angesichts seiner "Sch...-Kindheit".

Doch seit er erfahren habe, dass er Vater werde, sei für ihn eines sicher: "Straffällig werd’ ich nicht mehr." Da gebe es noch eine Widerstandshandlung gegen Vollstreckungsbeamte im Dezember, widersprach der Anklagevertreter. "Stimmt", gab der Angeklagte zu, da seien die Emotionen noch mal mit ihm durchgegangen, als die Polizei ihn von seiner Familie trennen wollte.

Für den Diebstahl und den Computerbetrug forderte die Staatsanwaltschaft unter Einbeziehung der letzten Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung zu sieben Monaten auf Bewährung eine Gesamtstrafe von zehn Monaten Gefängnis. Die Verteidigerin hielt acht Monate auf Bewährung für angemessen.

Ihr Mandant bat um eine "letzte Chance", die ihm Richterin Sartorius auch gewährte. Sie machte allerdings zur Auflage, dass der 30-Jährige spätestens in sechs Monaten eine Therapie gegen seine Spielsucht beginnt und einem Bewährungshelfer unterstellt bleibt.

Außerdem riet sie ihm dringend, "vermeiden Sie in Zukunft jegliches Potential einer Auseinandersetzung".

Autor: zwi