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14. Januar 2010
"Die Polizei ist stark präsent"
BZ-Interview mit L. Mühl
TODTNAU. Die Jubiläumsveranstaltungen zum 150. Geburtstag der Narrenzunft Todtnau am 16./17. Januar stehen unmittelbar bevor. Am Samstagabend werden über 1000 Teilnehmer bei der Hästrägerpolonaise und viel feierfreudiges Volk erwartet. Für den Jubiläumsumzug am Sonntag sind weit über 5000 Teilnehmer angemeldet. Eine riesige organisatorische Herausforderung. Mit Lothar Mühl, dem Leiter des Polizeipostens Oberes Wiesental, hat sich BZ-Mitarbeiterin Karin Maier unterhalten.
BZ: Mit welchem Aufgebot wird die Polizei am Jubiläumswochenende in Todtnau anrücken?Mühl: Die Polizei wird an diesem Wochenende in Todtnau stark präsent sein. Im Feuerwehrgerätehaus wird eigens eine Polizeiwache eingerichtet. Bereits am Samstagnachmittag werden wir unterwegs sein, um hauptsächlich dafür zu sorgen, dass der Verkehr auf der B 317 und der L 126 während der Anreise der Jubiläumsteilnehmer ungehindert fließen kann. Unterstützt werden wir dabei von der Freiwilligen Feuerwehr Todtnau, die den Parkdienst übernimmt. In diesem Zusammenhang möchte ich an alle Teilnehmer und Zuschauer ausdrücklich appellieren, öffentliche Verkehrsmittel in Anspruch zu nehmen. Die SBG hat am Samstag ab 16.30 und am Sonntag ab 10 Uhr ab Zell Sonderbusse im Einsatz. In der Nacht von Samstag auf Sonntag werden wir mit Unterstützung der Bereitschaftspolizei Lahr starke Präsenz im Städtli zeigen. Am Sonntag sind wir wieder ab dem Vormittag im Einsatz, um einen störungsfreien Ablauf des Umzuges zu gewährleisten.
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BZ: Was werden Ihre wichtigsten Aufgaben am Jubiläumswochenende sein?
Mühl: Grundsätzliches Ziel ist ein störungsfreier Verlauf der Veranstaltung. Durch unsere Präsenz wollen wir Ordnungsstörungen und Straftaten verhindern. Sollte es dennoch zu Straftaten kommen, werden wir diese konsequent verfolgen. Auf die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen hinsichtlich der Abgabe von Alkohol an Jugendliche und der Altersbeschränkungen werden wir ein besonderes Augenmerk legen. Ab 24 Uhr dürfen beispielsweise nur noch Personen ab 18 Jahren anwesend sein, sofern sie nicht nachweislich in Begleitung einer erziehungsberechtigten oder -beauftragten Person sind. Auch beim Jugendschutz arbeiten wir mit den Veranstaltern eng zusammen. Bereits in der Planungsphase haben wir die Veranstalter und die Hütten- und Standbetreiber im Rahmen eines Vortrages nochmals über die einschlägigen Bestimmungen informiert. Wir erfahren in diesem Bereich eine breite Unterstützung.
BZ: Was kommen kann, weiß ja keiner bei Großveranstaltungen. War es nötig, im Vorfeld Platzverweise auszusprechen?
Mühl: Platzverweise beziehungsweise Aufenthaltsverbote sind an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Momentan haben wir keine Kandidaten, gegen die wir beziehungsweise das Ordnungsamt der Stadt im Vorfeld Aufenthaltsverbote hätten aussprechen können. Wenn sich jedoch während der Veranstaltung kritische Situationen ergeben sollten, werden wir dort, wo es angebracht ist, Platzverweise erteilen.
Autor: zubi
