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19. Februar 2010

Mit sechs Paragraphen retten sich die verurteilten Narrenrichter

Beim Verurteiltenball wurde Buße getan: Grandiose Todtnauer Fasnacht ging zu Ende / Am Sonntag folgt noch das Schiibeschla auf dem Hasenhorn.

  1. Dieses Mal wurde das hohe amtliche Narrengericht von Todtnau von höherer Stelle verurteilt. Es wehklagen die Richter auf der Anklagebank: Roland Walleser, Volker Kaiser, Jürgen Wehrle, Verteidiger Christoph Buck. Narrenpolizist Noldi Seger versucht, einige Krokodilstränen zu vergießen (von links). Foto: Karin Maier

TODTNAU (zubi). Das am Freitag wegen grober polizeilicher und richterlicher Inkompetenz verurteilte hohe amtliche Narrengericht von Todtnau hat zum Abschluss der Todtnauer Fasnacht seine Auflagen erfüllt. Nach der Fasnetverbrennung akzeptierte das Bundesnarrengericht vor dem sichtlich vergnügten Narrenvolk beim Verurteiltenball in der "Sonne" das vorgelegte "Narrengerichtlichesjustizirrtümervermeidungsgesetz (NGJIVG)".

Dem Bundesnarrengericht gehörten Axel Thoma (Gerichtssitz Karlsruhe) Renate Ernst und Dietmar Böhler an. Auf sechs Paragraphen ritten sich die Richter Roland Walleser, Jürgen Wehrle und Volker Kaiser (Nachfolgerichter des flüchtigen Ralf Karle), der Verteidiger Christoph Buck und der Narrenpolizist Noldi Seger aus der Misere.

Ihr Maßnahmekatalog überzeugte: Die Richter werden sich unter anderem künftig zur Not auch per Nacktscanner von der wahren Identität der Angeklagten überzeugen. Sie setzten ein Vermummungsverbot in Kraft, das neben dem Tragen von Masken jeglicher Art (inklusive Schönheitsmasken) unter anderem auch das Tragen von Schmuck verbietet (Augenringe). Die Fortbildung des Narrenpolizisten ist zudem gesichert, obschon der bereits jetzt fast alle Tiersprachen beherrscht, mit offenen Augen schlafen und in Einzelfällen mit geschlossenen Augen sehen kann. Das Gesetz regelt gar die Dienstunfähigkeit des Narrenpolizisten (Blutalkoholkonzentration über 3 und unter 0,5 Promille) und es räumt der Verteidigung weit reichende Rechte ein: denn die Freispruchquote des Verteidigers wird auf ein Prozent festgelegt. "Des sin bi drei Verhandlunge im Johr alli 30 Johr ein Freispruch", errechnete Narrenrichter Roland Walleser fix. Dass die Todtnauer Richter verdientermaßen auch einmal die Anklagebank drückten mussten, ist den Agenten Riccardo Abbate, Clemens Janus und Tobias Lehr vom FBI (Fastnächtliches Bündnis gegen narrenrichterliche Inkompetenz) hoch anzurechnen.

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Bei den weiteren Fällen kamen das Narrengericht dann wie gewohnt von Amts wegen zum Zug. Für die kurzfristig erkrankte verurteilte Schönebirzlerin Corinna Selke sprang Zunfträtin Maria Brender zur Straferfüllung ein, Dieter Philipp mimte das ebenfalls erkrankte Tatopfer Ralf Fink. Maria Brender trug Corinna Selkes Ordensgelübde vor und übergab einen wenig geruchsneutralen Orden in Form einer Schönebachforelle. Als Ersatz-Nonnenbauchtanzballett sprangen Harald Brender, Joachim Knotz und Noldi Seger ein.

Doch hier wird die Ersatzstrafe fällig: Die Richter forderten eine Einladung des Gerichts zum ordentlichen Abendmahl am Schönebach. Als Chrüdderzwergle vom Silberberg kamen die wegen Zündelns in exorzistischer Absicht verurteilten Zundelmacher Hacki Wissler, Hansi Asal und Ingo Haller gut an. Die frisch gesuchten Kräuter – unter anderem Schafgarbe und Ringelblumen – mixten die Zundler gekonnt zu konsumierbaren Tinkturen, Tees und Schnäpsen zusammen.

Alles in allem war die Todtnauer Fasnet inklusive grandiosem Jubiläumswochenende, Rätschgosche, Kinderfasnet, Punkt Punkt Punkt Ball, Rosemändig und Wirtschaftsfasnet mit Gastspielen des 6er-Clubs aus Rheinfelden eine höchst gelungene Mixtur. Den Schlusspunkt gibt es am Sonntag: Um 17.45 Uhr ist Abmarsch beim Todtnauer Narrenbrunnen zum Schiibschla am Hasenhorn.

Autor: zubi