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21. Januar 2012

Kippen und Zeugenaussagen überführen die Täter

Im zweiten Prozess um den Einbruch ins Umkircher Hallenbad gab es eine Bewährungsstrafe / Weitere Ermittlungen laufen.

UMKIRCH/FREIBURG. In der Nacht zum 21. Mai 2009 suchten ungebetene Gäste das Hallenbad in Umkirch heim. Gestern wurde einer von ihnen von einem Amtsrichter in Freiburg der Tat überführt und zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten verurteilt. Die Gemeinde Umkirch darf sich in den kommenden zwei Jahren über insgesamt 2400 Euro freuen, die der 27-jährige Verurteilte als Bewährungsauflage in monatlichen Raten zu je 100 Euro an die Gemeindekasse überweisen muss.

Mit Brecheisen wüteten die Einbrecher in jener Nacht zwischen 3 Uhr und 3.30 Uhr an einer rückwärtigen Tür des Hallenbades. Nachdem die Tür nachgegeben hatten, enterten sie zu Dritt das Bad, so die Aussage eines bereits im Januar 2010 verurteilten 22-jährigen Mittäters. Auf der Suche nach Bargeld und Computern brachen sie das Büro des Bademeisters auf, nahmen jedoch nichts mit. Stattdessen knackten sie den Automaten für die Eintrittskarten und stahlen die darin enthaltenen Geldkassetten. Mit brachialer Gewalt mussten auch die Automaten beim Solarium ihr Geld preisgeben. Nicht verschont wurde ein Zigarettenautomat. Hier ließen die Einbrecher Münzgeld und Zigaretten mitgehen. Im Verhältnis zum angerichteten Sachschaden von über 10 000 Euro fiel ihre Beute mit 540 Euro aber gering aus.

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In derselben Nacht hatte die Polizei in Umkirch eine Kontrolle eingerichtet. Als die Täter diese gewahrten, wendeten sie ihr Auto und flüchteten. Dabei musste der Fahrer in einer Kurve einem Auto ausweichen, verlor aber die Kontrolle über den Wagen und prallte gegen einen betonierten Müllbehälter, wobei ein weiterer Sachschaden von 2000 Euro entstand. Der Wagen war hin, die Insassen flüchteten zu Fuß. Die Polizei ermittelte den Halter des Wagens, der überdies mit gestohlenen Kennzeichen versehen war. Es war ein 22-Jähriger Umkircher. Im Kofferraum hatte die Polizei die aufgebrochenen Geldkassetten aus dem Hallenbad entdeckt. Schon am 25. Januar 2010 musste sich der 22-jährige vor dem Amtsgericht wegen des Einbruchs ins Hallenbad verantworten. Er wurde für schuldig befunden und zu einer Bewährungsstrafe von fünf Monaten verurteilt. Als Bewährungsauflage hat er 3500 Euro Schadenswiedergutmachung an die Gemeindekasse Umkirch zu zahlen.

Um alle Täter identifizieren zu können, wurden Zigarettenkippen im Aschenbecher und eine Kippe aus dem Fußraum des Wagens gentechnisch untersucht. Die Untersuchung der Kippen aus seinem Auto brachte zwei Treffer: Eine Zigarette aus dem Aschenbecher war demnach von einem der Polizei bekannten 25-Jährigen geraucht worden. Die aus dem Fußraum war einem 27-Jährigen aus dem Raum Staufen zuzuordnen. Diese Beiden mussten sich am Donnerstag vor dem Amtsgericht verantworten und hüllten sich dabei komplett in Schweigen.

Als Zeuge beschuldigte der bereits rechtskräftig verurteilte 22- Jährige den 27-Jährigen als Mittäter. Der 25-jährige Mitangeklagte sei nicht mit von der Partie gewesen, behauptete er. Der Zeuge bezichtigte stattdessen einen Anderen der Mittäterschaft. Dieser wiederum wies als ebenfalls geladener Zeuge jede Tatbeteiligung von sich. Entgegen der Angaben des 22-Jährigen habe er in der Tatnacht auch nicht den Unfallwagen gefahren.

Die Kippe im Fußraum des Wagens in Verbindung mit der Aussage des Belastungszeugen überführte den 27-Jährigen nach Überzeugung des Vorsitzenden Richters eindeutig des Einbruchs in das Hallenbad. Zu einem Freispruch kam es hingegen für den 25-Jährigen. Allein seine Kippe im Aschenbecher beweise nichts, da sie auch von einer früheren Fahrt stammen könne, befand das Gericht. Derzeit ermittelt die Staatsanwaltschaft noch gegen den Zeugen, der von dem 22-Jährigen schon verurteilten Täter benannt worden ist.

Autor: Peter Sliwka