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14. Juni 2012
Unfallflucht – kein Kavaliersdelikt
Ein Beispiel vor dem Amtsgericht in Müllheim.
MÜLLHEIM. Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt. Die Zahl dieser Vergehen nimmt laut Verkehrsstatistik der Polizeidirektion Freiburg seit 2008 zu. 2011 wurden im Regierungsbezirk Freiburg 12 284 Fälle mit einer Aufklärungsquote von 33,3 Prozent registriert. Im Polizeirevier Müllheim liegt die Zahl seit fünf Jahren bei 416 bis 429 Fällen, nur 2010 waren es weniger. Meistens geht es um Lackschäden an parkenden Autos. Es gibt aber auch gravierende Fälle, wie den einer angefahrenen Radfahrerin. Im Amtsgericht Müllheim wurde diese Woche eine Unfallflucht – geschehen nach einer Kollision auf der Autobahn – verhandelt.
Zur Verhandlung kam es nur, weil eine Autofahrerin Einspruch gegen einen Strafbefehl erhoben hat. Wer bei einer Unfallflucht gesehen und angezeigt wird, muss mit einem Strafbefehl rechnen. In dem sind Tagessätze für das Bußgeld angegeben. Die Zahl der Tagessätze schlägt die Staatsanwaltschaft vor, die Höhe des Bußgeldes orientiert sich am Einkommen des Beschuldigten. Ob und wie lange die Fahrerlaubnis entzogen wird, richtet sich nach der Schwere der Ordnungswidrigkeit. Wird gegen den Strafbefehl Einspruch erhoben, führt das, wie jetzt in Müllheim, zu einem Gerichtsverfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Richter Tobias Trefzer stellte das Verfahren im Amtsgericht Müllheim während der Verhandlung aber ein, weil die Fahrerin ihren Einspruch gegen den Strafbefehl zurücknahm.
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Gegenstand des Verfahrens war ein Überholvorgang auf der Autobahn A 5 in der Nähe von Neuenburg, bei dem es im August 2011 zur Kollision von zwei Autos kam. Die Beteiligten wohnen in Schopfheim beziehungsweise in Elzach. Die 52-jährige Frau räumte ein, noch wenig Fahrerfahrung zu haben, da sie erst seit vier Jahren den Führerschein habe. Sie gab auch einen Fahrfehler zu, jedoch nicht die Unfallflucht. Beim Versuch, einen Lastwagen zu überholen, sei ihr beim Wechsel von der rechten auf die linke Spur ein anderer Autofahrer so nahe gekommen, dass sie nach einer Vollbremsung zum Stehen gekommen sei. Eine Kollision habe sie nicht bemerkt, weil, so die Fahrerin "die Klimaanlage voll aufgedreht und laut" gewesen sei. Der andere sei weitergefahren, Blickkontakt habe es zwischen beiden Fahrern nicht gegeben, und den Schaden am Kotflügel ihres Autos habe sie erst später beim Parken in Freiburg "rein zufällig" entdeckt.
Falls die Fahrerin nichts bemerkt hat, spräche das gegen die Unfallflucht. Der Kotflügelkontakt war unstrittig, aber der Blickkontakt nicht. Der Geschädigte schilderte den Vorfall anders als die Frau. Er sagte, die Verursacherin sei plötzlich auf seine Spur, die linke, ausgeschert und habe sein Auto gestreift. Dabei habe es "deutlich spür- und hörbar" gerumpelt. Er habe daraufhin mit der Fahrerin und deren Mann, der Beifahrer war, Blickkontakt aufgenommen und aufgrund dessen erwartet, dass die Verursacherin anhalte. Da dem nicht so war, habe er, um die Autonummer festzustellen, das gegnerische Auto überholt und mittels Warnblickanlage und Halten auf dem Standstreifen der Autobahn eine persönliche Kontaktaufnahme erwartet, die nicht erfolgt sei. Das wiederum spricht für das unerlaubte Entfernen vom Unfallort.
Der vom Gericht bestellte Sachverständige Pierre Schnaitmann wunderte sich, warum die bei der Abfahrt in Schopfheim eingestellte Klimaanlage in Neuenburg immer noch so hoch gedreht gewesen sein soll, dass deren Lautstärke sogar eine Streifkollision übertönt haben soll. Im Gerichtssaal hatte der Sachverständige zwei Spielzeugautos dabei, um beiden Beteiligten die Schilderung während des Überholvorgangs zu erleichtern. Gegen die Version der Unfallverursacherin sprach auch die Aussage ihres Ehemannes, der erwähnte, man habe das eigene Auto auf dem Parkplatz in Freiburg "auf Unfallschäden untersucht." Letztendlich blieb dem Anwalt und seiner Mandantin nichts anderes übrig, als den Einspruch gegen den Strafbefehl zurückzunehmen. Daher wurde das Verfahren eingestellt, bevor der zuständige Beamte der Autobahnpolizei als Zeuge aufgerufen wurde. Den Schaden an seinem Auto habe die Versicherung der Verursacherin bereits beglichen, sagte der Geschädigte.
Die Erfahrungen des Sachverständigen decken sich mit der Statistik der Polizei. Pierre Schaitmann sagt, er werde immer häufiger zu Verhandlungen wegen Unfallflucht gerufen, stelle aber fest, dass mit der Zunahme der Verkehrsdichte auch die Zahl der Zeugen und somit auch die Aufklärungsrate steige.
Autor: Sigrid Umiger





