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09. Februar 2010 10:11 Uhr
Entscheidung
Verfassungsgericht kippt Hartz-IV-Sätze für Kinder
Paukenschlag aus Karlsruhe: Die Hartz-IV-Regelsätze für Kinder verstoßen gegen das Grundgesetz. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden - und die Politik damit zu erheblichen Korrekturen gedrängt.
Die Berechnung sei nicht transparent genug, entschied das Gericht in Karlsruhe am Dienstag. Es forderte den Gesetzgeber auf, bis zum 31. Dezember eine an der Realität orientierte Neuregelung zu schaffen. Ob Bezieher des Arbeitslosengeldes II deshalb mehr Geld bekommen müssen, ließ das Gericht offen.
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts durfte der Gesetzgeber zur Sicherung eines "menschenwürdigen Existenzminimums" feste Regelsätze schaffen. Aber deren Berechnung ist nach Ansicht der Karlsruher Richter nicht korrekt gewesen. Sie müsse nun in einem transparenten und sachgerechten Verfahren nach dem tatsächlichen Bedarf neu erfolgen. Besonders bei Kindern müsse sich die neue Berechnung stärker an der Realität orientieren. Damit waren die Klagen von drei Familien aus Bayern, Hessen und Nordrhein- Westfalen erfolgreich.
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Der Hartz-IV-Regelsatz für Erwachsene liegt derzeit bei 359 Euro monatlich, bei Inkrafttreten des Gesetzes Anfang 2005 waren es noch 345 Euro. Bei Kindern und Jugendlichen sind die Leistungen gestaffelt, und zwar ausgehend vom Regelsatz: Unter sechs Jahren gibt es 60 Prozent (215 Euro), unter 14 Jahren 70 Prozent (251 Euro), darüber 80 Prozent (287 Euro).
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Autor: dpa/epd
