Mit einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und zwei Monaten hat das Landgericht Freiburg gestern den sexuellen Missbrauch und die Vergewaltigung eines zehnjährigen Kindes aus der südlichen Ortenau geahndet. In dieser Strafe enthalten ist auch der unerlaubte Besitz von über 5500 gelöschten kinderpornografischen Bilddateien, die Fahnder auf dem Rechner des Angeklagten sichtbar gemacht hatten.
Mit der Tat des 33-jährigen Arbeiters ist für das Kind und seine Eltern im vergangenen Sommer ein Alptraum wahrgeworden. Das Kind war auf dem Heimweg vom Sport auf einem Feldweg von dem ...