Wenn Sie sich diesen Artikel vorlesen lassen wollen benutzen Sie den Accesskey + v, zum beenden können Sie den Accesskey + z benutzen.
08. Februar 2012
Fahrradfahrer stürzte an Schlauchbrücke
Verhandlung am Amtsgericht.
WALDKIRCH (sni). Hat der Landwirt, der auf einem landwirtschaftlichen Weg in Waldkirch Bewässerungsrohre oberirdisch verlegt hat, fahrlässig gehandelt? Dieser Frage ging das Amtsgericht Waldkirch nach. Trotz dreier Zeugenaussagen konnte man keine Einigung erzielen. Jetzt wird ein Sachverständigengutachten eingeholt.
Der 47 Jahre alte Landwirt hatte im August 2011 Rohre zur Bewässerung seiner Felder quer über einen allgemein zugänglichen und öffentlich genutzten landwirtschaftlichen Weg auf der Gemarkung Waldkirch verlegt. Die Eisenrohre hatten dabei einen Durchmesser von rund 8 Zentimetern und seien in einer Höhe von etwa 35 cm über den Weg gelegt worden, erläuterte der Staatsanwalt, der darin einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr sah, zumal der Angeklagte nicht mit geeigneten Mitteln auf das Hindernis hingewiesen habe.Einen Radfahrer fuhr auf das Bewässerungsrohr auf und zog sich durch den Sturz Prellungen und Schürfwunden zu. Der Geschädigte, der selbst schon auf zivilrechtlicher Ebene Schmerzensgeld und eine Erstattung der Arztkosten erhalten hatte, trat an diesem Nachmittag im Strafprozess als Zeuge auf. Die vom Gericht per Strafbefehl geforderte Geldauflage von 600 Euro, zu zahlen an eine gemeinnützige Institution, hatten der Angeklagte und seine Verteidigerin zuvor abgelehnt, so dass nun zu öffentlichen Verhandlung geladen wurde.
Werbung
Die Verteidigerin argumentierte, dass parallel zu dem besagten landwirtschaftlichen Weg ein ausgewiesener Fahrradweg verlaufe. Der Landwirtschaftsweg verlaufe inmitten von Feldern, "offen, gerade und übersichtlich". Die Geschwindigkeit der Radfahrer, die Zeugen gaben diese mit 15 bis 20 km/h an, zweifelte die Verteidigerin Beate Gibbs an. Für den Geschädigten war es nicht nachvollziehbar, wieso das Bewässerungsrohr nicht, wie sonst üblich, am Boden verlegt wurde. Ein weißer Lieferwagen sei ihm aufgefallen, dieser habe den Weg versperrt, nachdem dieser weggefahren sei, wurde der Zeuge von dem Rohr überrascht.
"Es war in keinster Weise zu sehen", betonte der Zeuge, der trotz Scheibenbremsen ein Überschlagen nicht mehr habe verhindern können. Der zweite Zeuge, einer der zwei Radkollegen des ersten, berichtete ähnliches. Er war hinter dem Geschädigten gefahren und hatte noch bremsen können. Der dritte Zeuge war der Fahrer des Lieferwagens, der den Auftrag hatte, die Schlauchbrücke zu legen. Da ein Teil zur Montage fehlte, hatte er die den Feldweg kurz verlassen. Er empfand die Fahrradgruppe als "sehr schnell", "Minimum 30 km/h", so seine Schätzung. Für die Verteidigerin war der Fahrlässigkeitsvorwurf nicht gegeben, so dass sie auch dem Vorschlag des Richters, das Verfahren gegen Entrichtung einer Geldbuße von 300 Euro einzustellen, nicht zustimmte. Sie stellte nach einer kurzen Besprechung mit ihrem Mandaten Beweisanträge, denen die Staatsanwaltschaft und der Richter stattgaben. Aufgrunddessen wird nun der Unfall mit einem Sachverständigen rekonstruiert, außerdem soll auch der dritte Radfahrer als Zeuge geladen werden. In drei Wochen wird weiter verhandelt.
Autor: sni
