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13. Februar 2009

Versuchsballon Vorkasse

Ein Arzt im Elztal wollte für längere Behandlungen Vorauszahlungen / KV nennt das vertragswidrig

WALDKIRCH. Die Gesundheitsreform treibt immer mehr Ärzte und Patienten in die Verzweiflung. Nicht nur, dass man als Patient immer mehr Leistungen selbst bezahlen muss oder gar nicht erst angeboten bekommt, jetzt beschäftigt sich die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg und sogar der Staatsanwalt mit einem Arzt im Elztal, der von Patienten, bei denen längere oder aufwendigere Behandlungen anstehen, Vorkasse verlangt – beziehungsweise verlangte, denn gestern Morgen wurde die Aktion gestoppt.

Der Arzt beschritt den Weg der Vorkasse aus mehreren Gründen. Zum einen wollte er damit der monatelang zeitverzögerten Bezahlung der von ihm erbrachten Leistungen durch die Kassen entgegenwirken. Zum Zweiten wollte er der immer schlechter werdenden Zahlungsmoral seiner Patienten entgehen. Und schließlich erhoffte er sich auch eine Reduzierung der bürokratischen Tätigkeiten in seiner Praxis. Sein Ziel: Eine individuelle, einzelpersonen- und fallbezogene Behandlung.

Mit rund 30 Patienten hatte der Arzt nach eigenen Angaben Vereinbarungen geschlossen, nach der die Patienten im Voraus 120 Euro für eine Behandlungsperiode von drei Monaten bezahlen sollten. Dafür sicherte der Arzt ihnen "eine dem jeweiligen Krankheitsfall nach bestem Wissen und Gewissen angepasste gute Behandlung zu".

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Die Behandlung sei – so heißt es in der der BZ vorliegenden Vereinbarung – unabhängig vom Budget für seine Praxis, "ohne Berücksichtigung von Medikamentenvorschriften", auch naturheilkundlich, mit mehr als zwei Kontakten im Quartal, mehr als einmal Röntgen oder Ultraschall, Überweisungen auch nach Quartalswechsel und ohne Datenübermittlung an die Kasse. Nach Eingang der Abrechnung und Bezahlung wollte der Arzt die für den Fall von der Kassenärztlichen Vereinigung erhaltene Pauschalsumme den Patienten erstatten. Er wies seine Patienten in der Vereinbarung darauf hin, dass dies schon mal gut ein halbes Jahr dauern kann.

In einer zweiten Variante verzichtete der Patient auf die Erstattung der KV-Summe und ließ sich selbst die Leistungen in Rechnung stellen, die er dann bei seiner Krankenkasse direkt geltend machte. Hierbei winkten dem Patienten noch einmal Extra-Leistungen wie Hausbesuche, bevorzugte Terminauswahl und günstigere Preise für bestimmte Leistungen.

Kassenpatienten, die diese Vereinbarung nicht unterzeichnen, so hieß es im Anhang der Vereinbarung, müssten sich beispielsweise mit einer Abendsprechstunde pro Woche begnügen; sich mit Medikamenten abfinden, für die ihre Krankenkasse Rabattverträge mit den Herstellerfirmen ausgehandelt hat, und den Online-Transfer der Patientendaten an die Kasse hinnehmen. Ein solcher Patient sei allerdings ein "quasi unerwünschter" Patient für die Praxis.

Einer seiner Patienten machte diese Vorgehensweise öffentlich und schrieb auch an die Gesundheitsministerin Ulla Schmidt: "Ich bin grundsätzlich mit aller Entschiedenheit dagegen, dass ich als Patient die Auswirkungen und Probleme bei der Verrechnung – auch zeitgerechter Verrechnung von Arztleistungen – zu verantworten habe." Zumal völlig offen sei, was aus dem Differenzbetrag zwischen den 120 Euro und dem gezahlten Kassenbeitrag werde. Zumindest in der Vereinbarung sicherte der Arzt keine komplette Rückzahlung der 120 Euro zu. Im BZ-Gespräch jedoch sagte er, sobald die Zahlungen eingehe, erhalte der Patient eine genaue Abrechnung. Eventuell könnten dann sogar noch Nachzahlungen durch den Patienten notwendig werden.

Das ganze Gesundheitswesen habe sich zu einem "patientenfeindlichen System" entwickelt, "wo nur noch 08/15-Behandlungen gemacht werden". Damit, so der Arzt zur BZ, sei er nicht einverstanden und werde darin auch von einigen Patienten unterstützt. Es könne nicht sein, dass er mit einer Fallpauschale "von zum Beispiel 30 Euro" pro Patienten zehn Behandlungstermine mit ihm hat. Davon würden nicht mal die Personalkosten gedeckt.

Gar keine Unterstützung findet der Arzt aus dem Elztal mit seinem Vorgehen bei der Kassenärztlichen Vereinigung: "Dieses Vergehen ist vertragswidrig und gefährdet nicht nur die Patienten, sondern auch die Zulassung der betroffenen Ärzte zur vertragsärztlichen Versorgung", sagt Dr. Achim Hoffmann-Goldmayer, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg. Die KV gab den Fall an ihre Rechtsabteilung. Auch die Staatsanwaltschaft in Freiburg beschäftigt sich mit diesem und einem weiteren Fall im Elztal, da Anzeige erstattet wurde.

Gestern Morgen ging dann bei der BZ ein Fax ein: "Die Aktion wird rückgängig gemacht, Vereinbarung für Vereinbarung Geld zurückgezahlt. Niemand ist zu Schaden gekommen." Auch Ärzte seien Menschen, "aber wir fühlen uns seit einiger Zeit nur noch herumgeschubst. Statistiken mögen gut und schön sein, aber der Patient vor uns ist real – und keine Statistik! Wir werden gezwungen, nur noch das auf ihn heruntergerechnete Budget zu sehen, anstatt das erfassen zu können, was ihm fehlt."

Autor: Sylvia Timm