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20. Oktober 2011
Viel Mühe mit Bürokratie
Peter Weiß besucht Waldkircher Bauunternehmen / Forderungskatalog der Kammer mitgegeben .
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Auf der Baustelle in der Carl-Frei-Straße: Manfred Dages, Obermeister der Malerinnung, Christof Burger, Geschäftsführer der Karl Burger GmbH und Vizepräsident der Handwerkskammer, Peter Weis (MdB), Johannes Burger, Hauptgeschäfstführer der Handwerkskammer Freiburg, Kreishandwerksmeister Martin Schubnell, Gerhard Weber, Mitglied im Innungsvorstand Heizungsbau, Wolfgang Ihle, Geschäftsführer der Karl Burger GmbH (v.l.) Foto: Nikolaus Bayer
WALDKIRCH. Auf einer ganztägigen Handwerker- und Mittelstandstour, die ihn durch fünf Betriebe seines Wahlkreises führte, informierte sich der CDU-Bundestagsabgeordnete Peter Weiß über aktuelle Entwicklungen der heimischen Wirtschaft. Begleitet von Johannes Burger, dem Geschäftsführer der Handwerkskammer, besuchte er in Waldkirch die Baufirma Karl Burger. Dabei stand die Kritik an bürokratischen Erschwernissen für das Bauhauptgewerbe im Mittelpunkt. Weiß versprach, sich für dessen Belange einzusetzen.
Stellvertretend für mehrere Innungsvertreter trug Firmenchef Christof Burger einige kostenträchtige Gesetzesregeln vor, die die Handwerkskammer in einem Katalog aufgelistet hatte. Um die mitunter komplizierten Auflagen zu erfüllen, seien in vielen Betrieben ganze Fachkraftstellen nötig, meinte er. Zu solchen Lasten zählt das Handwerk seit langem die umfangreichen Statistikmeldungen oder die vor Monatsende zu erstellende Schätzung der Sozialversicherungsbeiträge. Doch ist auch Neues hinzugekommen, wie etwa die Pflicht zur Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetz.Werbung
Hiernach müssen seit 2009 selbst unfallfrei gebliebene Lkw-Fahrer jedes fünfte Jahr eine zusätzliche Grundqualifikation in 35 Arbeitsstunden auffrischen, woraus den Baubetrieben ein für ihre Belange ungerechtfertigter Aufwand erwächst.
Besonders eindringlich diskutiert wurde die Mitführungspflicht von Bescheinigungen in Lkw, die der Arbeitgeber unter Androhung hoher Geldbußen ausstellen muss, wenn für einen Vortag keine Fahrtenschreiber-Aufzeichnungen vorliegen. Die Auflage beruht auf einer EG-Verordnung und soll Lenkzeiten-Überschreitungen im Fernverkehr verhindern. Sie wurde jedoch auf den gesamten Lastverkehr erstreckt, worunter auch Baubetriebe leiden. Denn nach Brückentagen sind ihre Büros gezwungen, frühmorgens mitunter für den ganzen Fuhrpark solche Scheine auszustellen. Weiß zeigte Verständnis für das Handwerk und versprach, sich für eine Herausnahme des betriebsnahen Werksverkehrs einzusetzen.
Am heftigsten kritisiert wurde die Regelung, über 18 Jahre alte Bewerber für eine Ausbildung gleich zum Mindestlohn beschäftigen zu müssen und sie nur fest einstellen zu können. Bei der hiervon betroffenen Gruppe handelt es sich häufig um sozial benachteiligte Personen, denen so der Einstieg verwehrt zu werden droht. "Selbst ein nur vierwöchiges Praktikum zur Ermittlung der Eignung eines Kandidaten, ohne diesen als billige Arbeitskraft auszunutzen, ist damit nicht mehr möglich", betonte Christof Burger.
Peter Weiß antwortete mit einem Lob für das soziale Verantwortungsbewusstsein im Handwerk, das oft über den betrieblichen Bedarf ausbildet. Zugleich mahnte er jedoch, angesichts sinkender Abgängerzahlen auch bildungsschwächere Schüler einzubeziehen. Dies sei wirtschafts- und sozialpolitisch unverzichtbar. Weiß wies auf eine neu beschlossene Förderung von Berufsbefähigungstests in Ausbildungseinrichtungen, wie der Wabe, hin. Die Entlohnung älterer Berufsanfänger, etwa in Praktika, müsse indes erst tarifvertraglich geregelt werden, um danach für allgemeinverbindlich erklärt werden zu können. Eine gesetzliche Festlegung des Lohns dürfe es auch hier nicht geben.
Dem Einwurf von Wolfgang Ihle, dem anderen Geschäftsführer bei Burgerbau, dass bei befristeter Einstellung eine spätere Neueinstellung wegen des Verbots von Kettenverträgen nicht möglich sei, hielt Weiß ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts entgegen, wonach eine Wiederbeschäftigung nach drei Jahren zulässig sei. Dennoch müsse man sich bemühen, dass solche Praktika nicht länger als Vorbeschäftigung eingestuft werden, wofür aber deren präzise Eingrenzung nötig sei.
Bei einer Baustellenbesichtigung stellten Burger und Ihle anschließend das Bauteamverfahren vor, das mit Qualitäts- und Zeitgewinn ein kostensparendes Bauen ermöglicht. Rund 30 Prozent der Aufträge werden bei Burger schon danach ausgeführt. Der Abschluss mehrerer Werkverträge mit einer Handwerkerkooperation gilt als Alternative zu Generalverträgen.
Demgemäß appellierte Kammergeschäftsführer Burger abschließend an den Politiker Weiß. Bund, Länder und die großen Kommunen müssten vom Trend, aus Haushaltserwägungen öffentliche Aufträge nur an industrielle Generalunternehmen zu vergeben, wieder abgehen. Das Bauhandwerk kann sich dort nicht bewerben und erfahre so ständige "Degradierungen zum Subunternehmen". Von der öffentlichen Hand sollte wieder vermehrt in kleinstückigen Losen ausgeschrieben werden. Der Abgeordnete sagte seine Unterstützung zu.
Autor: Nikolaus Bayer
