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18. Mai 2011

Staatsanwalt will lange Haftstrafe

Hauptangeklagter soll siebeneinhalb Jahre hinter Gitter.

  1. Eine komplette Einrichtung für die Aufzucht von Cannabis mit Beleuchtung, Belüftung und Bewässerung fand die Polizei am 27. Oktober 2010 im Anwesen des Angeklagten vor. Foto: Polizeidirektion Waldshut-Tiengen

WALDSHUT-TIENGEN (hjh). Siebeneinhalb Jahre lang soll laut Antrag von Staatsanwalt Tobias Paul der 31-jährige Handwerker hinter Gitter, auf dessen Bauernhof die Polizei im September 2010 eine komplett ausgestattete Cannabis-Plantage vorgefunden hatte. Die Große Strafkammer des Landgerichtes muss bis zum Urteil des laufenden Rauschgiftprozesses (wir berichteten) die Frage klären, ob der Angeklagte wegen der bei ihm gefundenen Waffen wegen bewaffneten Rauschgifthandels verurteilt wird.

Dass die Schusswaffen in einem landwirtschaftlichen Anwesen in einem Ortsteil von Waldshut-Tiengen nichts mit dem Marihuanahandel zu tun hätten, behauptete dagegen Verteidiger Friedhelm Keller, der vier Jahre und acht Monate Freiheitsstrafe für angemessen hält.

Für die ehemalige Freundin des 31-Jährigen, die beim Ernten und Zuschneiden des Rauschgifts die Hauptarbeit erledigt hatte, hielt der Staatsanwalt zwei Jahre auf Bewährung wegen Beihilfe für ausreichend. Auch Verteidiger Ingo Pfliegner forderte Bewährung für die nicht vorbestrafte 24-Jährige.

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Das Verfahren gegen den dritten Angeklagten, einen 42 Jahre alten Abnehmer der Drogen, wurde am Dienstag bei der Fortsetzung des Rauschgiftprozesses abgetrennt. Der in der Schweiz lebende Österreicher kommt wegen seiner langjährigen Abhängigkeit möglicherweise in eine Therapieeinrichtung. Das Urteil gegen den Cannabis-Pflanzer und seine frühere Geliebte ist für den 25. Mai, 14 Uhr, vor dem Landgericht zu erwarten.

Staatsanwalt Paul errechnete aus drei Ernten der Cannabis-Plantage 19,7 Kilo handelsfähiges Marihuana und Verkaufserlöse für über 86 000 Euro, die der Angeklagte in der Schweiz und bei Dealern im Raum Waldshut-Tiengen kassiert haben soll. Die Waffen in seinem Anwesen habe M. immer "schnell verfügbar" gehabt. Der Ankläger sah somit "bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge".

Nicht nur in diesem Punkt widersprach Verteidiger Keller. Er sah auch die Rolle des Hausbesitzers als nicht so bestimmend wie die Anklage. Die Aussagen der damaligen Freundin und mehrerer Marihuana-Abnehmer, die den 31-Jährigen durchweg belasteten, seien abgesprochen gewesen. Dagegen schilderte der Anwalt der 24-Jährigen seine Mandantin in völliger Abhängigkeit von M. Die Frau habe als Befehlsempfängerin die "Drecksarbeit" auf der Plantage verrichtet.

Der Hauptangeklagte sah sich laut seinem Schlusswort von der früheren Freundin schlecht hingestellt. Auch die Polizei habe einseitig in seine Richtung ermittelt, beklagte der Handwerker, der seit 2002 vielfach vorbestraft ist.

Autor: bz