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03. Februar 2012

Viel diskutiert: Engpass am Zollhof

Nachbesserungsarbeiten weiterhin Thema / Jurist sieht Anhaltspunkte für Fehlplanung / OB Beck möchte dies nicht kommentieren .

  1. Zentimeterarbeit ist beim Waldshuter Zollhof von Lastwagenfahrern gefordert, weil sich die Zu- und Abfahrt als zu eng erwiesen hat. Bild: Gerard Foto: Gerard

WALDSHUT-TIENGEN (rog). Fehlplanung oder nicht vorhersehbare Komplikationen? Der Nachbesserungsbedarf auf dem Waldshuter Zollhof liefert weiter Diskussionsstoff. Zum Argument der Stadt, es sei nach geltenden Normen gebaut worden, meint ein Waldshuter Rechtsanwalt unter Verweis auf die Rechtsprechung: Ein Bauobjekt müsse "funktionstauglich und zweckentsprechend" sein. Unklar bleibt, ob im Endeffekt mehr Steuergelder verbraucht werden, als bei optimaler Ausführung von Beginn an nötig gewesen wären.

Zu Gesamtkosten von 285 000 Euro muss die im August eröffnete Gemeinschaftszollanlage mit einer separaten Zufahrt nachgebessert werden. Denn die Georg-Wittig-Straße, über die der gesamte Verkehr fließt, hat sich für die Lastwagen als zu eng erwiesen. Folge sind immer wieder Staus. Im Gemeinderat sorgten die Unzulänglichkeiten jüngst für Diskussionen. Dabei bekräftigte Bürgermeister Manfred Beck: "Es ist rechtlich gesehen keine Fehlplanung. Wie es manchmal so geht, weiß man es hinterher besser." Die Anlage sei nach geltenden Normen gebaut, das Projekt mit allen Beteiligten abgestimmt worden.

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Unterdessen geht in der Öffentlichkeit die Diskussion über die offensichtlichen Mängel und ihre Ursachen weiter. Eine immer wieder gestellte Frage dabei: Warum haben die Experten, die an dem Projekt mitwirkten, nicht schon frühzeitig erkannt, dass die Verkehrsbeziehungen so nicht optimal funktionieren können? Schließlich müssten die beengten Verkehrsverhältnisse, eventuell auch per Computer oder mit Modellen simulierbar, anhand der Pläne erkennbar gewesen sein.

"Anhaltspunkte für eine Fehlplanung, mangelhafte Ausführung und unzureichende Bauüberwachung" lägen "unzweifelhaft" vor. Dies erklärt der Waldshuter Rechtsanwalt Gregor Beckmann in einer Mitteilung an diese Zeitung. Der Jurist: Ein Fehler könne auch dann vorliegen, "wenn die Leistung den im Zeitpunkt der Abnahme anerkannten Regeln entsprach". Beckmann verweist auf den "seit Jahren in der Rechtsprechung anerkannten funktionalen Mangelbegriff". Demzufolge müsse ein "funktionstaugliches und zweckentsprechendes Werk" hergestellt werden.

Bürgermeister Beck wollte diese Hinweise auf Anfrage nicht kommentieren: "Ich habe zu dem Sachverhalt im Gemeinderat alles berichtet, was zu berichten ist." Dazu gehört auch seine Einschätzung, in der Gesamtbetrachtung kämen auf den Steuerzahler keine Extrakosten zu. Der zusätzliche Aufwand wäre ja auch dann entstanden, wenn die jetzt geplanten Straßenbaumaßnahmen von vornherein Teil des Projekts gewesen wären.

Zumindest fraglich ist dies nach Meinung von Stadtrat Dieter Zauft (CDU), der sich wie sein SPD-Kollege Günter Heinrich im Gemeinderat kritisch zum Zollhof-Thema geäußert hatte. Zauft meint, dass es eventuell auch gereicht hätte, wenn statt der nun geplanten Extrazufahrt von Anfang an die Georg-Wittig-Straße breiter gebaut worden wäre. Der Stadtrat vermutet: "Man hätte einiges sparen können." Bürgermeister Beck betonte unterdessen: Der Zweck des Zollhofs, die Schmittenau vom Lastwagenverkehr zu befreien, sei von Beginn an erreicht worden.

DER ZOLLHOF

wurde im August auf dem Waldshuter Gewerbepark Hochrhein eröffnet. Bauherr der deutsch-schweizerischen Gemeinschaftsanlage für Warenabfertigung war die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Die Projektleitung lag beim Staatlichen Hochbauamt Freiburg. Die auf 285 000 Euro geschätzten Zusatzkosten werden mit Steuergeldern finanziert. Das Regierungspräsidium Freiburg überwies bereits 200 000 Euro, den Rest zahlt die Stadt Waldshut-Tiengen. Deren Stadtwerke betreiben den Großparkplatz neben dem Zollhof, der als Vorstauraum für Lastwagen dient.  

Autor: bz

Autor: bz