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"Ein generelles Umtauschrecht besteht nicht"

  • Sabina Hoerder

  • Sa, 23. Dezember 2017
    Wirtschaft

Was die Verbraucher tun können, wenn das Weihnachtsgeschenk nicht gefällt oder nicht funktioniert.

Passanten in Frankfurt mit einem beliebten Weihnachtsgeschenk: dem Bobby-Car  | Foto: DPA
Passanten in Frankfurt mit einem beliebten Weihnachtsgeschenk: dem Bobby-Car Foto: DPA
Eigentlich sollen Geschenke ja Freude bereiten. Das gelingt aber nicht immer. Manchmal landen Gaben unterm Tannenbaum, die nicht gefallen oder gar kaputt sind. Diese Rechte haben Käufer gegenüber dem Händler, wenn man das Geschenk nicht behalten will:
Nicht jedermanns Sache
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