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Holzhändler hat wissentlich die Quarantänevorschriften missachtet

Ulrich Senf

Von

Mi, 16. August 2017

Weil am Rhein

Als ebenso dreiste wie gefährliche Missachtung der Quarantänevorschriften, die im Bereich des Weiler Rheinhafens gelten, hat sich die unerlaubte Lagerung von Eschenholz auf dem Grundstück einer Baufirma entpuppt.

Zwischengelagert wurden diese Eschenst...nd, dass dies dort nicht erlaubt ist.   | Foto: Lauber
Zwischengelagert wurden diese Eschenstämme im Rheinvorland – wohl wissend, dass dies dort nicht erlaubt ist. Foto: Lauber

WEIL AM RHEIN. Als ebenso dreiste wie gefährliche Missachtung der Quarantänevorschriften, die im Bereich des Weiler Rheinhafens gelten, hat sich die unerlaubte Lagerung von Eschenholz auf dem Grundstück einer Baufirma entpuppt (die BZ hatte am 9. August berichtet). Das Holz ist längst auf dem Weg nach Vietnam. Gegen den Holzhändler ermittelt derweil die Polizei – schließlich droht bei der Ausbreitung des asiatischen Laubholzbockkäfers ein Schaden kaum absehbaren Ausmaßes für die Forstwirtschaft.

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Hafen als Umschlagplatz
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Viel Unwissenheit im Spiel

Ausbreitung scheint gestoppt
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