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Hütten am Tüllinger – viele illegal

Ulrich Senf
  • Sa, 04. Oktober 2008
    Weil am Rhein

Regierungspräsidium hat eine Erhebung in Auftrag gegeben / Stadtverwaltung will nun zunächst das Ausmaß prüfen.

WEIL AM RHEIN. Der Tüllinger ist über seine Funktion als Landschaftschutzgebiet hinaus in den EU-weiten Schutzplan Natura 2000 erhoben worden. Als Rückzugsgebiet für Vögel aber auch im Programm Flora-Fauna-Habitat (FFH) kommt dem beliebten Naherholungsgebiet besondere Bedeutung zu – und führt zu erheblichen Interessenkonflikten. 369 bauliche Anlagen wurden bei einer Erhebung in dem Schutzgebiet gezählt – viele illegal, wie das Regierungspräsidium in einer ersten Stellungnahmen erklärte.

255 solcher Anlagen liegen allein auf Weiler Gemarkung, hat das von Regierungspräsidium mit der Erhebung beauftragte Truz ermittelt. Clemens Glunk, Gebietsreferent bei der höheren Naturschutzbehörde spricht von der größten Häufung solcher ...

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