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18. Oktober 2012 10:35 Uhr
Sicherheitsfahrt
Test zeigt: Viele Autos blockieren die Feuerwehr
Über 30 Verwarnungen und 20 Belehrungen waren die eher erschreckende Bilanz einer Sicherheitsfahrt, die die Feuerwehr, Polizei und Vertreter des Ordnungsamts in Weil am Rhein unternahmen.
Kamen die Bürger, die mit ihren Fahrzeugen die Straßen teils so blockierten, dass kein Feuerwehrfahrzeug durchkam, diesmal noch mit Belehrungen davon, so wird die Polizei nun weitere Kontrollen folgen lassen.
Die Tour durch rund 30 Straßen war vom Rechts- und Ordnungsamt vorbereitet worden. Dabei wurden insbesondere jene Straßen berücksichtigt, in denen nach den Erfahrungen des Gemeindevollzugsdienstes immer wieder die Rettungswege für Einsatzfahrzeuge blockiert sind. Zudem wurden Hinweise aus der Bürgerschaft aufgegriffen.Mit an Bord waren Ellen Nonnenmacher und Christine Krauth vom Rechts-und Ordnungsamt, Gerhard Bross von der Straßenverkehrsbehörde, Claus Weibezahl als Leiter des Polizeireviers Weil am Rhein und von Seiten der Freiwilligen Feuerwehr der stellvertretende Stadtbrandmeister Hubert Strohmeier sowie als Maschinist Daniel Multner und Reinhold Utke als Pressesprecher der Wehr.
Es ging nicht darum, möglichst viele Strafzettel zu verteilen, sondern die falsch parkenden Verkehrsteilnehmer möglichst direkt zu erreichen und ihnen die eventuellen Folgen bei zugeparkten Fahrwegen oder Rettungszufahrten zu erklären. So mancher Verkehrsteilnehmer fand dann auch keinen Strafzettel an der Windschutzscheibe, sondern einen roten Hinweiszettel von Polizei und Feuerwehr, auf dem eindrücklich erklärt ist, warum Fahrbahnen und Rettungswege frei bleiben müssen.
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Revierleiter Claus Weibezahl sprach nach der Halterermittlung die fehlhaften Verkehrsteilnehmer in den meisten Fällen direkt an der Haustüre an und machte ihnen klar, was im Ernstfall passieren könnte. Die betroffenen Fahrzeugführer zeigten sich nach seinen Erklärungen einsichtig und kamen dieses Mal auch alle glimpflich davon. Die Polizei wird aber in Kürze dieselben Straßen nochmals genau überprüfen. In besonders gravierenden Fällen werden die PKW auch mit Abschleppfahrzeugen entfernt.
Mindestens 3,05 Meter Fahrbahnbreite vom Randstein sind notwendig, um einem Feuerwehrfahrzeug die Durchfahrt zu ermöglichen. An Einmündungen und Kreuzungen gilt im Fünf-Meter-Bereich (rund eine Fahrzeuglänge) vom Scheitelpunkt der Einmündung oder Kreuzung ohnehin ein Parkverbot.
Autor: Ulrich Senf



