Rechnerisch hätte der 70-jährige Mann mindestens 102 Jahre alt werden müssen, bis er seine eingezahlten Beiträge zurückerhalten hätte. Trotzdem vertraute er seinem Berater und unterschrieb.
Im August 2016 wurde Herr K., damals 70 Jahre alt, von seiner Sparkasse zu einem Gespräch mit einem Versicherungsvertreter eingeladen. Dieser riet ...