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"Durch Ausweichen bringen wir uns in Gefahr"

Nikola Vogt
  • Fr, 03. März 2017
    Kreis Breisgau-Hochschwarzwald

BZ-INTERVIEW:Frank Fanz vom Freiburger Polizeipräsidium gibt Tipps, wie Autofahrer das Risiko für einen Wildunfall verringern können.

Frank Fanz  | Foto: privat
Frank Fanz Foto: privat

Wer viel Auto fährt, begegnet immer wieder auch Wildtieren an oder auf der Straße. Was dann zu tun und tunlichst zu lassen ist, hat Nikola Vogt den Freiburger Polizeipressesprecher Frank Fanz gefragt.

BZ: Wann und wo muss ich als Autofahrer besonders vorsichtig sein?
Fanz: Generell ist im Bereich von Wald und Wiesen Vorsicht geboten. Dort, wo Straßen die Lebensräume von Tieren zerschneiden, kommt es häufig zu Kollisionen. Vielfach ist das in den frühen Morgenstunden und in der Nacht der Fall, da sind die Tiere schlechter zu sehen und häufig aktiver. Auch in der Nähe von Flüssen kann es zu Wildunfällen kommen. Denn, was viele nicht wissen: Wildschweine schwimmen auch durch Gewässer, um von A nach B zu kommen. Des Weiteren sind Wildtiere meist nicht allein unterwegs. Wenn ich ein einzelnes Tier am Straßenrand sehe, könnten weitere folgen. Ich rate dazu, vorausschauend zu fahren, in Waldgebieten die Geschwindigkeit zu reduzieren und die Gefahrenschilder zu beachten.
BZ: Wie reagiere ich richtig, wenn ein Tier auf die Fahrbahn läuft?
Fanz: Zunächst mal kann es ja auch sein, dass das Tier am Fahrbahnrand steht. In dem Fall sollte ich das Fernlicht ausschalten, langsamer fahren, den Verkehr hinter mir beachten, den Warnblinker anstellen und hupen, um das Tier dazu zu bringen, zurückzulaufen. Genauso sollte ich vorgehen, wenn ich das Tier schon von Weitem auf der Fahrbahn stehen sehe. Läuft es hingegen unerwartet vor mir auf die Straße, gilt es, die Geschwindigkeit zu verringern und die Spur zu halten. Ganz schlecht ist es, das Lenkrad zu verreißen, weil man so ins Schleudern geraten kann. Komme ich dabei auf die andere Fahrbahnseite, kann es zum Frontalzusammenstoß mit dem Gegenverkehr kommen. Gerate ich im Waldgebiet nach rechts von der Straße ab, besteht die Gefahr gegen einen Baum zu fahren. Durch Ausweichen bringen wir uns in Gefahr – auch wenn es natürlich Überwindung kostet, direkt auf ein Tier drauf zu halten.
BZ: Und wenn es zur Kollision kam?
Fanz: Dann sollte ich den Warnblinker einschalten, das Licht anlassen und das Warndreieck aufstellen. So warne ich andere Verkehrsteilnehmer vor der Unfallstelle. Anschließend sollte ich von der Unfallstelle aus entweder die Polizei, den Jagdpächter oder beide verständigen. Einfacher ist natürlich die Polizei, weil man die Nummer des Jagdpächters normalerweise nicht parat hat. Sowohl die Polizei als auch der Jagdpächter können mir eine Wildunfallbescheinigung ausstellen, die ich für die Schadensregulierung bei der Kfz-Versicherung benötige. Außerdem halten sie fest, wenn ein Tier durch einen Verkehrsunfall getötet wurde. Wenn es nur verletzt wurde und geflüchtet ist, kümmert sich der Jagdpächter darum, es zu suchen.
BZ: Wie würde ich mich nach einem Wildunfall strafbar machen?
Fanz: Da gibt es mehr Möglichkeiten, als viele annehmen. Ich nenne mal drei Beispiele: Lade ich das Tier in meinen Kofferraum, eigne es mir an und fahre weg, wäre das Jagdwilderei. Die kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden. Lasse ich das Tier einfach liegen, melde den Unfall nicht, fahre weg und gefährde dadurch das Leben, die Gesundheit oder einen bedeutenden Sachwert eines anderen Verkehrsteilnehmers, wäre das ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr. Das könnte eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe zur Folge haben. Man sollte nicht darauf vertrauen, dass nichts passiert. Und wenn ich die Unfallstelle beziehungsweise mein Fahrzeug nicht unverzüglich sichere, obwohl ich hierzu im Stande wäre, sondern einfach aus Bequemlichkeit in meinem Auto sitzen bleibe, wäre das eine Straßenverkehrsgefährdung. Wieder vorausgesetzt, ich gefährde dadurch das Leben, die Gesundheit oder einen bedeutenden Sachwert eines anderen Verkehrsteilnehmers. Auch da droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe.

Frank Fanz (33) ist Pressesprecher des Polizeipräsidiums Freiburg.

Ressort: Kreis Breisgau-Hochschwarzwald

  • Artikel im Layout der gedruckten BZ vom Fr, 03. März 2017: PDF-Version herunterladen

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