Besteht die Gefahr, dass ein verurteilter Täter weitere Straftaten begeht, kann das Gericht eine Führungsaufsicht anordnen. Der Kriminologe Jörg Kinzig erklärt, wie diese funktioniert.
BZ: Herr Professor Kinzig, in welchen Fällen wird eine Führungsaufsicht verhängt?
Jörg Kinzig: Es gibt eine ganze Reihe unterschiedlicher Gründe für eine Führungsaufsicht. Besonders häufig wird sie bei Sexualstraftätern und sogenannten ...